Vermittlungsausschuss einigt sich bei Regionalisierungsmitteln

  • Bund soll Verteilungsschlüssel per Verordnung festlegen
  • Ausgestaltung der Trassenpreisbremse noch offen
  • Schlupfloch für Trassenpreiserhöhungen?

Aktualisiert 14:50 Es bleibt bei den am 24. September im Grundsatz vereinbarten 8 Mrd. EUR Regionalisierungsmitteln ab 2016 und der jährlichen Dynamisierungsrate von 1,8 Prozent ab 2017. Der Verteilungsschlüssel auf die Länder soll allerdings noch einmal angefasst werden. Das haben Bund und Länder am späten Mittwochabend im Vermittlungsausschuss vereinbart. Der Bundestag hat der notwendigen Änderung des Regionalisierungsgesetzes am Donnerstag bei Enthaltung der Linken zugestimmt. Der Bundesrat soll am morgigen Freitag zustimmen.

Bund soll Verteilungsschlüssel per Verordnung festlegen

Wie aus dem Beschlussempfehlung hervorgeht, soll die Bundesregierung ermächtigt werden, „mit Zustimmung des Bundesrates unter Zugrundelegen der Entwicklung der Verkehrsleistung und der Bevölkerungsentwicklung“ den Verteilungsschlüssel festzulegen. Vereinbart wurde, dass die Bundesregierung den Verteilungsschlüssel gemeinsam mit den Ländern aushandelt. Wie aus mit den Verhandlungen vertrauten Kreisen zu hören ist, sollen die Länder mit der Zustimmungspflicht des Bundesrates in die Lage versetzt werden, gegebenenfalls die „Notbremse“ zu ziehen.

Ausgestaltung der Trassenpreisbremse noch offen

Vage bleiben die Aussagen zur geplanten Trassen- und Stationspreisbremse. Die Dynamik des Anstiegs der Infrastrukturentgelte im SPNV sei „nach Maßgabe des Eisenbahnregulierungsrechts zu begrenzen“. In einer ergänzenden Protokollerklärung (Seite 12728) verpflichtet sich die Bundesregierung, im Entwurf für das neue Eisenbahnregulierungsgesetz sicherzustellen, „dass das Volumen der jährlichen länderspezifischen Steigerung der Infrastrukturentgelte“ die Dynamisierungsrate von 1,8 Prozent nicht übersteigt.

Schlupfloch für Trassenpreiserhöhungen?

Die Dynamisierungsrate gilt aber erst ab 2017 – ein vom Verkehrsbrief befragter Bahnexperte wollte daher nicht ausschließen, dass sich die DB-Infrastruktursparte 2016/17 noch einen kräftigen „Schluck aus der Pulle“ genehmigt, um dann in den Folgejahren die 1,8 Prozent einhalten zu können. Der Experte wies auch darauf hin, dass die Trassen- und Stationspreisbremse nur für den SPNV gilt und die DB versucht sein dürfte, die Mindereinnahmen durch Mehreinnahmen im Personenfernverkehr und im Güterverkehr auszugleichen. (roe)

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