DSLV für bundeseigene Fernstraßengesellschaft

  • Finanzierung aus drei Quellen
  • Steuermittel zum Abbau des Sanierungsstaus zweckbinden
  • Maut ohne externe Kosten
  • ÖPP nicht als Rettungsschirm für Lebensversicherer
  • Langfristig verkehrsträgerübergreifende Gesellschaft angestrebt

Der Speditionsverband DSLV plädiert in einem neuen Positionspapier für eine bundeseigene Verkehrsinfrastrukturgesellschaft, die sämtliche Bundesfernstraßen als Sondervermögen mit eigenem Haushalt bewirtschaftet. Er stellt sich damit gegen das vom BMVI bevorzugte Modell einer reinen Autobahngesellschaft.

Finanzierung aus drei Quellen

Finanziert werden soll die Gesellschaft mit einen Mix aus Steuermitteln, Nutzerentgelten und privatem Kapital: Für den Neu- und Ausbau von Straßen sollten laut Positionspapier wie bisher vom Bundestag legitimierte Steuermittel eingesetzt werden. Der Erhalt hingegen sollte aus einer Kombination von Nutzerentgelten und privatem Kapital erfolgen, über die die Gesellschaft eigenverantwortlich verfügt. Es sei darauf zu achten, dass der Einsatz privaten Kapitals für den Erhalt nicht institutionalisiert wird, sondern möglichst auf die Finanzierung der Erhaltungsstaus begrenzt bleibt.

Steuermittel zum Abbau des Sanierungsstaus zweckbinden

Um den Sanierungsstau abzubauen, plädiert der DSLV dafür, in einer ersten Phase auch Steuereinnahmen aus dem Straßenverkehr – zum Beispiel Kfz-Steuer und Energiesteuer – in die Zweckbindung für die Straße einzubeziehen. Erst langfristig sollten Steuermittel allein für den Aus- und Neubau eingesetzt werden.

Maut ohne externe Kosten

Für die Nutzerfinanzierung will der DSLV Maut von allen in- und ausländischen Verkehrsteilnehmern erheben. Die Mautsätze sollten aber nur die direkten Infrastrukturkosten widerspiegeln, fordert der Verband – ein klarer Seitenhieb gegen die Anlastung externer Kosten und eine vom Verlagerungsgedanken dominierte Mauthöhenfestsetzung. Die Nutzerentgelte sollten ausschließlich für Betrieb und Erhalt des im Sondervermögen zusammengefassten Straßennetzes eingesetzt werden. Trotzdem entstehende Überschüsse seien zwingend in Neu- oder Ausbau zu investieren. Der DSLV hält damit an seiner Forderung nach geschlossenen verkehrsträgerbezogenen Finanzierungskreisläufen fest.

ÖPP nicht als Rettungsschirm für Lebensversicherer

Der DSLV hat zwar keine grundsätzlichen Bedenken gegen ÖPP, warnt aber vor ihrem Missbrauch als Rettungsschirm für Lebensversicherer, wie er unausgesprochen im Bericht der Fratzscher-Kommission angestrebt wird. „Quasi-staatlich subventionierte Anlageoptionen für Banken und Versicherungen wären kein echter Beitrag zur Schließung der bestehenden Finanzierungslücke für die Verkehrsinfrastruktur“, heißt es. ÖPP müssen die Interessen der Anleger mit dem Interesse des Staates an einem ausgeglichenen Haushalt und der Freistellung von Garantien oder von der Übernahme von Ausfallrisiken in Einklang bringen.

Langfristig verkehrsträgerübergreifende Gesellschaft angestrebt

Langfristig plädiert der DSLV aber für eine verkehrsträgerübergreifende Infrastrukturgesellschaft, um so die ökonomisch und ökologisch erwünschte Verkehrsträgerverknüpfung zu erreichen. Dafür müssten aber sämtliche Nutzerentgelte – von der Maut über Schleusengebühren bis hin zu Luftverkehrsabgaben – der Gesellschaft zugute kommen. „Solange nicht sichergestellt ist, dass wirklich alle Verkehrsnutzer überhaupt Abgabenentgelte leisten, bleibt der große Topf, aus dem bedarfsgerecht – und eben nicht politisch motiviert – Mittel für Verkehrsprojekte ausgeschüttet werden, Utopie“, betonte ein DSLV-Sprecher gegenüber dem Verkehrsbrief. (roe)

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