Korrigiert 28. September. Alle ÖPNV-Besteller – nicht nur SPNV-Besteller – „sollen im Einklang mit der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 verlangen“, das bei einem Betreiberwechsel dem Personal des Altbetreibers die gleichen Rechte wie bei einem Betriebsübergang gemäß §613a BGB gewährt werden. Diese Formulierung hat der Bundesrat am Freitag für die Novellierung des Vergaberechts empfohlen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung enthält eine Kann-Vorschrift, die Arbeitspolitiker des Bundesrates hatten allerdings eine Muss-Vorschrift empfohlen (Link).
Den Kompromissvorschlag einer Soll-Vorschrift hatten in letzter Minute Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein als Plenarantrag eingebracht. Tatsächlich kommt die Soll-Vorschrift einer Muss-Vorschrift sehr nahe. Laut Antragsbegründung muss der Auftraggeber einen sachlichen Grund anführen, wenn er den Personalübergang nicht vorschreibt. (roe)