Durchbruch bei GVFG und Regionalisierungsmitteln

  • „Kieler Schlüssel“ wird angewandt
  • Trassenpreisanstieg soll begrenzt werden
  • GVFG wird über 2019 fortgeführt
  • Entflechtungsmittel bleiben offen

Kieler-SchluesselErgänzt 25.9 und 28.9. Bund und Länder haben sich in der vergangenen Nacht über die Fortschreibung von Regionalisierungs- und GVFG-Mitteln geeinigt. Im Zuge der Verhandlungen über die Flüchtlingsproblematik vereinbarten sie, die Regionalisierungsmittel 2016 auf 8 Mrd. EUR zu erhöhen und in den Folgejahren jährlich mit einer Rate von 1,8 Prozent weiter anzuheben.

„Kieler Schlüssel“ wird angewandt

Die Mittel sollen nach dem „Kieler Schlüssel“ auf die Länder verteilt werden. Auf ihn hatten sich die Länderverkehrsminister im Oktober 2014 in Kiel verständigt. Ein derzeit beim Vermittlungsausschuss liegender Gesetzentwurf des Bundes sieht für das laufende Jahr 7,4 Mrd. EUR vor. „Wenn der Vermittlungsausschuss jetzt schnell die Details klärt, war der gestrige Tag ein guter Tag für alle Bahnfahrerinnen und Bahnfahrer in Deutschland“, sagte der Geschäftsführer der Allianz pro Schiene, Dirk Flege, am Freitag in Berlin. Das Deutsche Verkehrsforum (DVF) mahnte an, die Zweckbindung der Mittel für den SPNV gesetzlich festzuschreiben. „Sonst könnten die Länderfinanzminister in Versuchung geraten, diese Gelder auch für andere Zwecke auszugeben.“

Trassenpreisanstieg soll begrenzt werden

Wie es weiter heißt, werden „Bund und Länder die Dynamik des Anstiegs der Trassenpreise begrenzen“ – aus dem Papier (Seite 10) geht aber nicht hervor, wie das geschehen soll. Die SPNV-Bestellervereinigung BAG-SPNV fordert darüber hinaus, dass auch die Anstieg der Entgelte für die Stationsnutzung begrenzt wird. Zumindest alle fünf Jahre sei zu überprüfen. „ob die Dynamisierung der Regionalisierungsmittel und die Preisentwicklung bei den Infrastrukturentgelten noch zueinander passen“.

GVFG wird über 2019 fortgeführt

Beide Seiten vereinbarten weiter, die Mittel des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) „im Rahmen der Neuregelung der Bund-Länder Finanzbeziehungen ungekürzt über 2019 hinaus fortzuführen.“

Entflechtungsmittel bleiben offen

Sowohl der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen als auch Pro Mobilität forderten, auch die Entflechtungsmittel über 2019 hinaus zu verlängern. „In den anstehenden Bund-Länder Gesprächen zum Finanzausgleich müssen nun auch die Entflechtungsmittel bedarfsgerecht erhöht werden und über 2019 zweckgebunden weiterlaufen“, sagte VDV-Präsident Jürgen Fenske. „Die Mobilität und der ÖPNV im Besonderen sind Gemeinschaftsaufgabe von Bund, Ländern und Kommunen, denn nur so können wir den ÖPNV flächendeckend ausbauen und instand halten.“ Pro-Mobilität-Präsident Peter Fischer bezeichnete die Einigung nur als ersten Schritt zur Sicherung des Regional- und Stadtverkehrs. „Doch was weiter dringend fehlt, ist eine Anschlussregelung über die Zuweisungen des Bundes an die Länder zur Förderung von kommunalen Straßen im Rahmen des Entflechtungsgesetzes.“ (roe)

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