Autobahngesellschaft soll vollständig in Staatshand bleiben

  • Fremdkapitalaufnahme wird ermöglicht
  • GmbH oder AG?
  • Start 2020 denkbar

Die künftige Bundesautobahngesellschaft soll vollständig im Bundeseigentum bleiben. Auch das Bundesfinanzministerium sei inzwischen auf die Linie des Verkehrsministeriums umgeschwenkt, war am Mittwoch aus Regierungskreisen zu hören. Überlegt werde, das Eigentum an den Autobahnen direkt beim Bund zu belassen und sie der Autobahngesellschaft nur zum Nießbrauch zu überlassen.

Fremdkapitalaufnahme wird ermöglicht

Die neue Gesellschaft soll auch kreditfähig werden, aber ausdrücklich keinen Schattenhaushalt wie die österreichische Asfinag darstellen. Altschulden sollen ihr nicht aufgebürdet werden. Die Fremdmittelaufnahme solle nicht nur dazu dienen, Einnahmeschwankungen aus Pkw- und Lkw-Maut zu glätten, sondern auch dazu, Infrastrukturmaßnahmen vorzufinanzieren. Ob es sich dann um allgemeine Anleihen handelt oder Projektanleihen, sei noch offen.

GmbH oder AG?

Offen ist, welche Eigentumsform angestrebt werden soll. Die GmbH habe den Vorteil, dass der Eigentümer direkt über Weisungen Einfluss nehmen kann. Das sei aber zugleich auch ein Nachteil, weil sich die Politik versucht sehen könnte, ihre Lieblingsprojekte wider wirtschaftliche Sinnhaftigkeit durchzuboxen. Deswegen sei auch die Aktiengesellschaft weiter im Gespräch. Aus dem Rennen seien die Stiftung öffentlichen Rechts und die Anstalt öffentlichen Rechts.

Start 2020 denkbar

Erstmals waren auch mögliche Zeithorizonte zu hören: Danach könnte noch in dieser Legislaturperiode die notwendige Grundgesetzänderung verabschiedet werden. Das zur konkreten Ausgestaltung notwendige Bundesgesetz müsste dann folgen, so dass ein Start um 2020 realistisch erscheine. Das ganze Projekt hänge aber von der noch offenen Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen ab, hieß es warnend. (roe)

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