Autonomes Fahren II: Dobrindt stellt Strategie vor

  • BMVI übernimmt Federführung
  • StVO-Änderung soll Haftung des Halters festschreiben
  • Rechtsänderungen sollen mit technischer Entwicklung Schritt halten
  • Systeme sollen Menschen nicht unterschiedlich bewerten
  • Grüne halten Strategie für unausgewogen

Schon in ein bis zwei Jahren will Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen haben, dass Kraftfahrzeuge im dichten Kolonnenverkehr (teil-) automatisiert fahren können. Er rechne damit damit, das entsprechende Systeme zum Ende des Jahrzehnts auf die Straße kommen. Das sagte er am Mittwoch in Frankfurt bei der Vorstellung der „Strategie automatisiertes und vernetztes Fahren“. Sie soll es Deutschland ermöglichen, bei automatisierten und autonomen Fahren Leitanbieter zu bleiben und Leitmarkt zu werden sowie den Regelbetrieb einleiten.

BMVI übernimmt Federführung

Mit der Ausgestaltung der Strategie soll sich eine ressortübergreifender Staatssekretärsausschuss unter Federführung des BMVI befassen. 2016 solle er einen ersten Bericht vorliegen, sagte Dobrindt, ohne den Zeitraum näher einzugrenzen.

StVO-Änderung soll Haftung des Halters festschreiben

Als zentrales Handlungsfeld stellte er die Entwicklung eines Rechtsrahmens heraus, „der den Paradigmenwechsel vom Autofahrer zum Autopiloten einleitet“ und die Haftung neu regelt. Dafür will er in der Straßenverkehrsordnung (StVO) – und analog im Wiener Abkommen von 1968 – klarstellen, dass der Fahrer nicht seine Sorgfaltspflicht verletzt, wenn er das Fahrzeug nicht ständig voll überwacht. Eine Gesetzesänderung sei nicht notwendig, vielmehr könne an die bestehende Gefährdungshaftung angeknüpft werden. Primär hafte damit der Halter eines Fahrzeuges, erläuterte Dobrindt. Nur im Falle eines Systemversagens hafte der Hersteller.

Rechtsänderungen sollen mit technischer Entwicklung Schritt halten

Auf einen genauen Zeithorizont für die Rechtsänderungen wollte sich Dobrindt nicht festlegen. Nach seinen Worten rechnet die Industrie mit zehn Jahren, bis „ernstzunehmendes“ autonomes Fahren greifbar ist. „Damit wollen wir Schritt halten“, stellte Dobrindt in Aussicht.

Systeme sollen Menschen nicht unterschiedlich bewerten

Zu den in den Medien viel diskutierten ethischen Diskussionen über Entscheidungsalgorithmen („ist ein Kind mehr wert als ein Gruppe von Rentnern?“) sagte Dobrindt, es gebe einen Konsens, dass Personenschäden zulasten von Sachschäden zu vermeiden sind. Die Systeme sollen aber nicht zwischen Personengruppen differenzieren.

Grüne halten Strategie für unausgewogen

Der verkehrspolitische Sprecher der Grünen, Stephan Kühn, kritisierte, dass Dobrindt zwar von „Mobilitätsrevolution“ rede, aber nur das Auto meine. „Er sieht nicht, dass digitale Vernetzung viel mehr Potenziale hat, gerade im öffentlichen Verkehr“, erklärte Kühn. Notwendig sei eine Gesamtstrategie für vernetzte Mobilität.

Vage bleibe die Bundesregierung bei der Frage, wie sie den Datenschutz praktisch sicherstellen will. „Wir wollen, dass die Autofahrer jederzeit die Hoheit über die Sammlung, Weitergabe und Verwertung ihrer Daten behalten“, betonte Kühn. „Autofahrer müssen selbst entscheiden können, ob sie Systeme des automatisierten Fahrens nutzen möchten.“ Autohersteller und Handel sollen daher verpflichtet werden, offenzulegen, welche Daten sie sammeln und zu welchem Zweck sie sie verwenden. (roe)

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