- Eignungabschätzung sah 50 Prozent Anschubfinanzierung vor
- Planfeststellungsbeschlüsse werden beklagt
Im Straßenbauplan zum Bundeshaushalt 2016 sind für die Jahre ab 2017 erstmals 600 Mio. EUR Verpflichtungsermächtigungen für die Elbquerung im Zuge der A20 eingeplant. Vorgesehen ist – wie auch in der Liste für die ÖPP-Projekte der neuen Generation bereits angekündigt – demnach ein F-Modell mit Maut für alle Nutzer.
Eignungabschätzung sah 50 Prozent Anschubfinanzierung vor
Aus dem Dokument (Entwurf Bundeshaushalt 2016, PDF-Seite 1994) geht allerdings nicht detailliert hervor, wofür die Mittel vorgesehen sind. Laut Eignungsabschätzung von 2013 sollte der Tunnel mit den unmittelbar angrenzenden Trogstrecken mit Preisstand 2010 rund 907 Mio EUR kosten, der gesamte 8. Bauabschnitt rund 1,3 Mrd. EUR. Die Gutachter waren seinerzeit allerdings zu dem Ergebnis gekommen, dass ein F-Modell mit 50 Prozent staatlicher Anschubfinanzierung nur dann wirtschaftlich tragfähig ist, wenn die Zulaufstrecken in Schleswig-Holstein und Niedersachsen (A20/A26) ebenfalls in Betrieb sind. Für deren Bau seien weitere 2 Mrd. EUR zu veranschlagen. Als realistischen Inbetriebnahmetermin für die Elbquerung sahen sie das Jahr 2025 an.
Planfeststellungsbeschlüsse werden beklagt
Die Planfeststellungsbeschlüsse sowohl für den schleswig-holsteinischen als auch für den niedersächsischen Teil des 8. Bauabschnitts liegen zwar seit März 2014 vor, werden aber laut den beiden Verkehrsministerien aktuell beklagt. Laut Schleswig-Holstein sind nach Erlangung des Baurechts für die Konzessionsvergabe seien zwei Jahre einzuplanen, für den eigentlichen Bau sechs Jahre. Laut rot-grünem Koalitionsvertrag in Schleswig-Holstein sollen die A20-Abschnitte westlich der A7 erst nach 2017 in Angriff genommen werden. (roe)