Die Ersatzneubauten von Leverkusener Brücke (A1), Rader Hochbrücke (A7), Neckarbrücke bei Neckarsulm (A6) und Rheinbrücke Neuenkamp (A40) stehen jetzt offiziell auf der „Turboliste“ des Bundesfernstraßengesetzes. Die vor der Sommerpause verabschiedete Gesetzesänderung wurde in dieser Woche im Bundesgesetzblatt verkündet. Damit wird für Klagen gegen die Planfeststellung der Instanzenzug auf eine Instanz – das Bundesverwaltungsgericht – verkürzt. (roe)