BMVI erläutert anhand der B27 Kostensteigerungen

  • Vom „weiteren Bedarf“ zum Konjunkturpaket-Projekt
  • Neue Vorschriften verteuern den Bau weiter
  • BMVI will mit neuer Anweisung Kostenüberraschungen verhindern

Die Kostensteigerungen beim Bau der Ortsumfahrung Waake im Zuge der B27 in Niedersachsen sind zum Teil auf zu optimistische Planung im Vorfeld zurückzuführen, zum Teil auf Änderungen der Sicherheitsvorschriften während der Bauzeit. Das geht aus der Antwort des Bundesverkehrsministerium auf eine Kleine Anfrage des Grünen-Bundestagsabgeordneten Jürgen Trittin hervor, die ausgerechnet zum Tag der Verkehrsfreigabe publik wurde. Im Ergebnis liegt das Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) laut BMVI bei 2,5. „Mit diesem Faktor hätte die Ortsumgehung keine Chance auf Realisierung gehabt“, bemängelt Trittin. „2010 – im Jahr des Baubeginns- erklärte der damalige Verkehrsminister Ramsauer, dass nur Projekte mit Kosten-Nutzen-Faktor 4 gebaut werden sollten. Quasi aus dem Nichts wurde die Ortsumgehung an vielen besser bewerteten Projekten vorbeigeschleust.“

Vom „weiteren Bedarf“ zum Konjunkturpaket-Projekt

Das rund 2,5km Neubaustrecke umfassende Projekt war 2004 mit 11,8 Mio. EUR als „weiterer Bedarf“ in den Bedarfsplan aufgenommen worden. Im RE-Vorentwurf wurden die Kosten auf 12,2 Mio. EUR beziffert. Auf dieser Basis erhielt das Projekt den Gesehen-Vermerk des Bundesverkehrsministeriums und wurde im Zuge des Konjunkturpakets I Anfang 2009 in den Straßenbauplan eingestellt. In der 1. Kostenfortschreibung von Mai 2009 bezifferte die niedersächsische Auftragsverwaltung die Kosten bereits auf 14,7 Mio. EUR. Die Kostenerhöhung resultierten „überwiegend aus der Erhöhung der Bauwerkspreise und die Erhöhung der Mehrwertsteuer von 16% auf 19% sowie der Konkretisierung der Mengenermittlung infolge des fortentwickelten Planungsstandes“, schreibt das BMVI. Es folgte im März 2010 der Baubeginn.

Neue Vorschriften verteuern den Bau

Im Frühjahr 2014 wurde der Bund über eine 2. Kostenfortschreibung auf 18,2 Mio. EUR informiert. Sie resultierte zum einen abermals aus allgemeinen Kostensteigerungen und weiter detaillierter Ausführungsplanung, zum anderen aus Umplanungen, die wegen der 2009 verabschiedeten neuen „Richtlinien für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme“ (RPS 2009) – vereinfacht Leitplanken – nötig wurden. Weitere Mehrkosten entstanden durch eine Fußgängerbehelfsbrücke und zusätzlichen Aufwendungen für die Verlegung der Ver- und Entsorgungsleitungen.

BMVI will mit neuer Anweisung Kostenüberraschungen verhindern

Um derartige Überraschungen zu verringern, müssen die Länder künftig die vom Bund erlassene „Anweisung zur Kostenermittlung, Kostenabstimmung und Kostenüberprüfung sowie zur Veranschlagung und Kostenfortschreibung von Straßenbaumaßnahmen“ (AKVS) anwenden. Danach sind unter anderem Baupreisindex und Risikomanagement bei der Kostenermittlung zu berücksichtigen. (roe)

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