Seeleute sollen nicht mehr mittellos in fremden Häfen stranden

Auch für Schiffe unter deutscher Flagge müssen die Reeder künftig eine Versicherung abschließen, mit der die Heimschaffung der Seeleute und ihre finanziellen Ansprüche gesichert werden, falls sie der Reeder im Stich lässt. Ebenfalls versichert werden müssen Seeleute, die bei Arbeitsunfällen oder Berufserkrankungen nicht über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert sind. Das sieht eine Novelle des Seearbeitsgesetzes (SeeArbG) vor, mit der neue Vorgaben des internationalen Seearbeitsübereinkommens in nationales Recht umgesetzt werden. Der Entwurf des Gesetzes ist am vergangenen Freitag veröffentlicht worden. Es soll am 18. Juli 2018 in Kraft treten.

Darüber hinaus wird der Bund die Seemannsmissionen in deutschen Seehäfen ab 2017 nicht mehr projektbasiert, sondern mit einem jährlichen Festbetrag unterstützen. (roe)

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