BMVI will Spezialgesetz für die Wasserstraßenmaut

Um Wettbewerbsnachteile für die Schifffahrt zu vermeiden, sollen die Gebühren für die Nutzung der Bundeswasserstraßen nun doch nicht nach dem Bundesgebührengesetz (BGebG) und der zugehörigen Allgemeinen Gebührenverordnung (AGebV) festgelegt werden. Das teilte das BMVI jetzt offiziell in seiner Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen mit, die dem Verkehrsbrief vorliegt. Danach soll vielmehr „ein vom BMVI noch zu erarbeitendes Spezialgesetz als Grundlage dienen“, heißt es seitens des Ministeriums.

Gebühren nach BGebG und AGebV müssten nach dem Vollkostenprinzip berechnet werden und würden nach Befürchtungen der Branche zum Beispiel für schleusenintensive (Binnen-) Wasserstraßen eine prohibitive Höhe erreichen. Für den Nord-Ostsee-Kanal wird im BMVI intern allerdings schon seit längerem mit einer Anhebung der Gebühren geliebäugelt, die die Zahlungsbereitschaft besser abschöpft. (roe)

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