Binnenschiff-Motorenförderung wird erleichtert

Aktualisiert und ergänzt 4.8.2015 Das BMVI hat den pauschalen Fördersatz im neuen Motorenförderprogramm für die Binnenschifffahrt von 30 auf 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben angehoben. Die neue Richtlinie, die in enger Abstimmung mit dem Binnenschiffahrtsverband BDB und dem Schiffsbauverband VSM entstanden ist, soll dazu beitragen, dass die vom Bund bereitgestellten Fördermittel besser ausgeschöpft werden als bisher: 2014 sind laut Haushaltsentwurf 2016 von 1,5 Mio. EUR nur 971.000 EUR in Anspruch genommen worden – nach Angaben aus Branchenkreisen war allerdings alle Mittel durch Förderbescheide gebunden. Für 2016 sind 3 Mio. EUR eingeplant. Die am 29. Juli im Bundesanzeiger veröffentlichte neue „Richtlinie über Zuwendungen für Binnenschifffahrtsunternehmen zur nachhaltigen Modernisierung von Binnenschiffen“ ist rückwirkend zum 21. Juli in Kraft getreten. Wie aus der Richtlinie hervorgeht, sind für Umbauten, die nicht nur den Verbrauch, sondern auch die Partikel-, NOx- und Lärmemissionen mindern, je nach Unternehmensgröße bis zu 60 Prozent Förderung möglich. Die Pauschalen für die Berechnung der förderfähigen Kosten sind unverändert geblieben. Anders als bisher unterliegt die Förderung auch nicht mehr den europäischen De-minimis-Regeln (maximal 200.000 EUR in drei Jahren). Damit können auch größere Einzelmaßnahmen wie zum Beispiel der Einbau eines Flüssiggasantriebs (LNG) oder der Umbau mehrerer Schiffe eines Unternehmens gefördert werden. Weggefallen ist hingegen die Möglichkeit, die Liegeausgaben mit 6 EUR/kW auf den förderfähigen Betrag anzurechnen.

Der BDB lobte das neue Förderprogramm. „Damit wurde ein wichtiger Schritt in Richtung einer effektiven und wirtschaftlich machbaren Flottenmodernisierung, die zu einer weiteren Verbesserung der jetzt schon guten Umweltbilanz der Binnenschifffahrt beiträgt, gemacht“, teilte der Verband mit. (roe)

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