Auch nach EuGH-Urteil sind Weser- und Elbvertiefung offen

  • EuGH entscheidet nicht über Ausnahme im konkreten Fall
  • Grüne: EU-Recht steht Ausbaggerungen entgegen
  • GDWS bleibt zuversichtlich für beide Vorhaben

Die Weservertiefung steht weiter auf der Kippe: Der Europäische Gerichtshof tritt in seiner am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung zur Vorlagefrage des Bundesverwaltungsgerichts zwar für eine strenge Auslegung der Wasserrahmenrichtlinie ein, lässt aber prinzipiell Ausnahmen zu.

EuGH lässt Ausnahme im konkreten Fall offen

Die Mitgliedsstaaten sind laut Entscheidung verpflichtet, zum einen eine Verschlechterung des Zustands aller Oberflächenwasserkörper zu verhindern (Verschlechterungsverbot), zum anderen die Wasserkörper zu schützen, zu verbessern und zu sanieren, um spätestens Ende 2015 einen guten Zustand zu erreichen (Verbesserungspflicht). Es handele sich dabei nicht nur um programmatische Verpflichtungen, sondern gelte auch für konkrete Vorhaben. Ob eine Ausnahme gemäß Artikel 4 der Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG) vorliegt, ließ der EuGH offen. Abschließend wird das Bundesverwaltungsgericht entscheiden, ob die Fahrrinnen der Unter- und Außenweser und der Unter- und Außenelbe vertieft werden können.

Grüne: EU-Recht steht Ausbaggerungen entgegen

Die Grünen-Schifffahrtsexpertin Valerie Wilms interpretierte die Entscheidung des EuGH so, dass „die europäische Wasserrahmenrichtlinie vielen weiteren Ausbaggerungen entgegensteht“. Sie sprach sich für einen Verzicht auch auf die Elbvertiefung aus und plädiert eine ernsthafte Hafenkooperation. Zur Abfertigung der neuen großen Containerschiffe stehe der Tiefwasserhafen Wilhelmshaven bereit.

GDWS bleibt zuversichtlich für Weser- und Elbvertiefung

Hans-Heinrich Witte, Präsident der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS), zeigte sich hingegen zuversichtlich für die Weser- und Elbvertiefung: „Ich bin zuversichtlich, dass der Ausbau von Weser und Elbe auch nach den jetzt vorliegenden Maßstäben möglich ist.“ Die zuständigen Verwaltungen würden die Entscheidung des EuGH jetzt auswerten, die Umweltdaten neu bewerten und die Unterlagen gegebenenfalls entsprechend anpassen. (roe)

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