GDL hebelt Tarifeinheit bei DB aus – aber nur formal

  • Schlichtung kann auch einseitig angerufen werden
  • Neue GDL-Tarifverträge konfliktfrei mit EVG-Verträgen
  • Lokrangierführer fallen jetzt unter GDL-Hoheit

Der Tarifkonflikt zwischen der Lokführergewerkschaft GDL und der Deutschen Bahn ist beigelegt. Wie aus den Mitteilungen der beiden Seiten hervorgeht, wird das Tarifeinheitsgesetz formal ausgehebelt, inhaltlich bleibt aber die Tarifeinheit erhalten.

Schlichtung kann auch einseitig angerufen werden

So verpflichtet sich die DB, die GDL bis 2020 als Tarifpartner anzuerkennen. Zudem wurde bis 2020 auch ein verbindliches Schlichtungsverfahren vereinbart: Künftig kann die Schlichtung nicht nur einvernehmlich von beiden Seiten, sondern auch nur von einer Seite angerufen werden, wenn die Verhandlungen gescheitert sind oder Streiks angekündigt werden.

Neue GDL-Tarifverträge konfliktfrei mit EVG-Verträgen

Die DB betonte, dass sich alle Ergebnisse und Vereinbarungen inhaltlich in die bestehenden Regelungen einfügen. „Damit erreichen wir unser Ziel, für ein und dieselbe Berufsgruppe nicht nach Gewerkschaftszugehörigkeit unterscheiden zu müssen, wenn es um Arbeitszeit, Pausenregelungen oder Vergütung geht“, erklärte Personalvorstand Ulrich Weber weiter.

Lokrangierführer fallen jetzt unter GDL-Hoheit

Die GDL betonte, dass die umstrittenen Lokrangierführer jetzt als „Lokomotivführer“ gelten und damit unter den GDL-Flächentarifvertrag fallen. Zudem gelten die von der GDL ausgehandelten Betreiberwechseltarifverträge nun auch bei der DB für das gesamte GDL-Zugpersonal. „Damit gehört auch für die Zugbegleiter die Angst um den Arbeitsplatz nach verlorenen Ausschreibungen der Vergangenheit an“, erklärte der GDL-Bundesvorsitzende Claus Weselsky.

Weitere Eckpunkte der Einigung sind eine Arbeitszeitreduzierung auf 38 Stunden ab 2018 und eine Entgelterhöhung in zwei Stufen. Der Der Tarifvertrag läuft bis zum 30. September 2016. (roe)

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