- VDR und VDKS uneins über Schiffsbesetzungsverordnung
- 100 Prozent Lohnsteuereinbehalt gefordert
- Anteil nichtdeutscher EU-Bürger auf deutschen Schiffen unbekannt
Die maritime Branche ist sich bei der Suche nach dem Königsweg zu mehr Beschäftigung für deutsche Seeleute in Teilen uneins. Das wurde am Montag bei einem Pressegespräch der Verbände im Umfeld der vorgelagerten „Branchenforen“ zur Nationalen Maritimen Konferenz im Herbst deutlich.
VDR und VDKS uneins über Schiffsbesetzungsordnung
Der Reederverband VDR plädiert für eine Lockerung der Schiffsbesetzungsverordnung für Schiffe unter deutscher Flagge. Statt bis zu vier Deutschen (oder EU-Bürgern) sollten zwei ausreichen. Damit würden die Kostennachteile durch das Führen der deutschen Flagge verringert. VDR-Hauptgeschäftsführer Ralf Nagel zog das Beispiel der Niederlande heran, wo es keine derartigen Vorgaben gäbe und trotzdem im Durchschnitt auf jedem von den Niederlanden aus bereederten Schiff drei einheimische Seeleute tätig seien. In Deutschland seien es nur 1,8. Erfahrene Seeleute würden aber für den Lotsendienst und zahlreiche maritime Berufe an Land benötigt.
Nach einer Statistik der UN-Handelsorganisation Unctad mit Stand Anfang 2014 weicht die Struktur der Flotte in niederländischem Eigentum allerdings deutlich von der Deutschlands ab: Die durchschnittliche Schiffsgröße beträgt nur gut ein 40 Prozent des deutschen Durchschnitts, und 75 Prozent der Flotte fahren auch unter niederländischer Flagge.
100 Prozent Lohnsteuereinbehalt gefordert
Wilhelm Mertens, Geschäftsführer des Verbandes Deutscher Kapitäne und Schiffsoffiziere, sprach sich gegen eine Änderung der Schiffsbesetzungsordnung aus. Er beklagte, dass die Reeder die Zahlen zu den behaupteten Mehrkosten nicht offenlegen. Mertens unterstützte aber die Forderung des VDR, den Lohnsteuereinbehalt von derzeit 40 auf 100 Prozent zu erhöhen, wie es andere EU-Staaten – genannt wurden die Niederlande und Italien – bereits praktizieren. Die Lohnnebenkosten seien der entscheidende Hebel, um die Mehrkosten deutscher Seeleute gegenüber Ausländern zu verringern.
Anteil nichtdeutscher EU-Bürger auf deutschen Schiffen unbekannt
Offen blieb, wie „treffgenau“ die bisherigen Förderformen noch sind, seit Bürger aus anderen EU- und EWR-Staaten deutschen Bürgern bei der Schiffsbesetzungsordnung gleichgestellt sind. Weder Nagel noch Mertens konnten den Anteil der EU- und EWR-Ausländer beziffern. Nagel sprach sich allerdings dafür aus, in die Schiffsbesetzungsordnung eine Klausel aufzunehmen, nach der die anrechenbaren Besatzungsmitglieder ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland haben müssen. (roe)