EU nimmt deutschen Mindestlohn ins Visier

Die EU leitet ein offizielles Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen der Anwendung des Mindestlohngesetzes im Verkehrssektor ein. Das teilte die Europäische Kommission am Dienstagnachmittag mit. Zwar sei die Einführung eines Mindestlohnes grundsätzlich zu begrüßen, die Anwendung auf alle Deutschland berührenden Verkehre beschränke aber die Dienstleistungsfreiheit und den freien Warenverkehr in unverhältnismäßiger Weise. Die Kommission ist der Ansicht, dass es mildere Mittel gebe, um den sozialen Rechte der Arbeitnehmer zu schützen und unfairen Wettbewerb zu verhindern. Deutschland hat jetzt zwei Monate Zeit, um auf die Vorwürfe zu antworten.

Die Bundesregierung hatte im Januar nach Protesten aus den östlichen Nachbarstaaten und der Einleitung eines sogenannten Pilotverfahrens durch die EU die Anwendung des Mindestlohngesetzes auf reine Transitfahrten ausgesetzt, nicht aber auf Kabotage sowie Verkehre von und nach Deutschland. (roe)

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