NRW legt erste Ergebnisse zur Brückennachrechnung vor

Das Landesverkehrsministerium von Nordrhein-Westfalen geht davon aus, dass langfristig alle 10.000 Straßenbrücken aus der Zeit vor 1985 – also vor der Einführung der Brückenklasse 60/30 – statisch nachgerechnet werden müssen. Das teilte das Ministerium in seiner Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP mit. Allein die Nachrechnung von 808 prioritären Brücken im Bundesfernstraßennetz werde aber bis 2020 dauern. Hinzu kommen 770 vorrangig nachzurechnende Brücken im Zuge von Landesstraßen.

Das Bundesverkehrsministerium beziehungsweise die ihm unterstellte Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) hatte 2011 für NRW 375 Straßenbrücken benannt, die vorrangig nachzurechnen sind. Das Land hatte daraufhin weitere 433 Brücken im Zuge von wichtigen Transitstrecken identifiziert. „Mit dieser Erweiterung der BASt-Liste soll sichergestellt werden, dass nicht nur einzelne Bauwerke nachgerechnet und ertüchtigt werden, sondern direkt ganze Streckenzüge betrachtet und auf ein den zukünftigen Anforderungen entsprechendes Tragfähigkeitsniveau gebracht werden“, heißt es in der Antwort. Bisher sind von diesen 808 Brücken 249 nachgerechnet worden. Das Ergebnis: 157 müssen ersetzt werden, 75 verstärkt werden.

Das Land hat darüber hinaus nach den Kriterien der BASt 770 Brücken an Landesstraßen identifiziert, die vorrangig nachzurechnen sind. Davon wurden bisher 31 nachgerechnet. Sechs müssen ersetzt, zwei verstärkt werden. (roe)

Schreibe einen Kommentar