IHKs: Wassertourismus bei WSV-Reform berücksichtigen

Die Industrie- und Handelskammern in Berlin und Brandenburg fordern vom Bundestag, im Zuge der Verabschiedung des Wassertourismuskonzeptes die Kategorisierung der Bundeswasserstraßen so nachzubessern, dass auch die Interessen des Wassertourismus angemessen berücksichtigt werden. Die Güterschifffahrt dürfe nicht der alleinige Maßstab sein, heißt es in einer gemeinsamen Resolution, die mit einer Studie zur wirtschaftlichen Bedeutung des Wassertourismus untermauert wurde. Danach wird in den beiden Ländern im Wassertourismus mit rund 2124 direkt Beschäftigten ein jährlicher Jahresbruttoumsatz von rund 200 Mio. EUR erwirtschaftet. In einem 7-Punkte-Programm fordern die IHKs unter anderem, die öffentlichen Mittel auf „Grundlage des Nutzen-Kosten-Verhältnisses unter der Berücksichtigung der Anforderungen des Wassertourismus und der Güterschifffahrt“ zu verwenden. Verlässlichkeit und Transparenz der Unterhaltungsziele und geplanter Investitionen – insbesondere in die Schleusen – seien zu erhöhen. Die Schleusenbetriebszeiten seien an den Bedürfnissen der Nutzer zu orientieren. Schließlich müsse der Erlass des BMVI zum Investitionsstopp baureifer Vorhaben an den Wasserstraßen sofort aufgehoben werden. Instandhaltungsmaßnahmen müssten zügig fortgesetzt werden. (roe)

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