BGL und DGB Seit an Seit beim Mindestlohn

Der Güterkraftverkehrsverband BGL und der DGB haben sich vor einem für Donnerstag angesetzten Branchendialog mit dem Transportgewerbe im Bundesarbeitsministerium noch einmal für die vollumfängliche Anwendung des Mindestlohngesetzes im Straßengüterverkehr eingesetzt. Sie sei nötig, um die Wettbewerbsbedingungen mit der osteuropäischen Konkurrenz zumindest etwas anzugleichen. Bei einem Pressegespräch in Berlin forderten BGL-Hauptgeschäftsführer Prof. Karlheinz Schmidt und DGB-Bundesvorstandsmitglied Stefan Körzell, dass der Mindestlohn nicht nur für Kabotagefahrten gelten müsse, sondern auch ausnahmslos für alle grenzüberschreitenden Verkehre. Sollte sich die Rechtsauffassung der EU durchsetzen, dass nur von Deutschland aus disponierte grenzüberschreitende Verkehre dem Mindestlohn unterliegen, drohe eine Abwanderung auch der speditionellen Wertschöpfung in Länder mit niedrigerem Lohn- und Sozialniveau.

Schmidt und Körzell forderten außerdem eine verfeinerte Meldepflicht und wirksamere Kontrollen. „Das Meldeverfahren ist steinzeitlich“, sagte Schmidt. Derzeit können ausländische Unternehmen ihren Einsatzplan für bis zu sechs Monate an die Finanzkontrolle Schwarzarbeit beim Zoll in Köln faxen. Spätere Abweichungen müssen aber nicht nachgemeldet werden. Schmidt regte an, in Anlehnung an das ungarische Meldeverfahren zur Vermeidung von Umsatzsteuerbetrug ein Internetportal einzurichten, wo jede einzelne Fahrt gemeldet werden müsse. Damit könnten zum einen die derzeit zu vermutenden Verstöße gegen die Meldepflicht eingedämmt werden. Zum anderen würde damit transparent, welche Fahrer, Fahrzeuge und Unternehmen unter Missbrauch der Dienstleistungsfreiheit ihren betrieblichen Schwerpunkt tatsächlich in Deutschland haben und damit hier sozialversicherungspflichtig sind.

Rätselraten gibt es um die Position der Bundesregierung im Pilotverfahren der EU-Kommission. Ursprünglich sei das Arbeitsministerium mit der Antwort betraut worden, dann aber die Wettbewerbsabteilung im BMWi. Fest stehe, dass die Antwort inzwischen in Brüssel vorliegt. Ihr Inhalt sei aber unbekannt. Schmidt befürchtet, dass die Bundesregierung lieber einen Kuhhandel mit der EU eingeht als die Mindestlohnregeln notfalls auch vor dem EuGH zu verteidigen. (roe)

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