Das BMVI schließt eine Kompensation der Instandhaltungsmehrkosten von LL-gebremsten Güterwagen offenbar doch nicht so kategorisch aus, wie dies zuletzt aus dem Ministerium zu hören war. Das geht aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen hervor (Bundestags-Drucksache 18/4402). Zwar stelle das lärmabhängige Trassenpreissystem aus Sicht des BMVI das Maximum der EU-beihilferechtlich zulässigen Förderung dar. „Gleichwohl hat die Bundesregierung die Europäische Kommission um Klarstellung zur Frage der Einbeziehung von Betriebsmehrkosten in die förderfähigen Kosten gebeten“, wird betont. Zudem setze sich die Regierung dafür ein, „ein angemessen ausgestattetes EU-Förderprogramm einzurichten, das sowohl Investitions- wie auch Betriebsmehrkosten adressiert“. Nach den letzten Signalen aus dem BMVI sollten eigentlich keine zusätzlichen Förderinstrumente mehr in Aussicht gestellt werden, um so den Druck zur zeitnahen Umrüstung aufrecht zu erhalten. Laut Koalitionsvertrag muss 2016 mindestens die Hälfte der Güterwagen in Deutschland mit leisen Bremsen ausgestattet sein. Andernfalls werden „ordnungsrechtliche Maßnahmen“ wie Nachtfahrverbote für laute Güterwagen angedroht.
Offen zeigt sich die Bundesregierung für eine Abwrackprämie, „wenn damit eine Ersatzbeschaffung von leisen Güterwagen verbunden ist“. Damit würden auch die vom NE-Bahnverband NEE befürchteten Mitnahmeeffekte zugunsten der DB bei ihrer Flottenverkleinerung ausbleiben.
Nach Angaben der Regierung ist Anteil der im Nationalen Fahrzeugregister eingetragenen leisen Güterwagen (K- und LL-Sohle) vom 9,5 Prozent am 4. Dezember 2013 auf 14,2 Prozent Mitte März 2015 gestiegen. Gemäß Lärmabhängigen Trassenpreissystem (laTPS) betrug der Anteil der lärmarm gefahrenen Trassenkilometer im Förderjahr 11,9 Prozent. Im Rumpf-Förderjahr 2013 (ab 1. Juni 2013) waren es 7,6 Prozent. (roe)