Netzagentur führt Musterverfahren zu Trassenpreisen fort

  • Musterverfahren gegen Terminalbetreiber
  • Bessere Fahrplankoordinierung bei Baustellen angestrebt

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) führt die Entgelthöhe-Überprüfung des DB-Trassenpreissystems 2011 fort. Das geht aus dem jetzt dem Bundestag vorgelegten Tätigkeitsbericht für das Jahr 2013 hervor. In einer Art Musterverfahren untersucht die BNetzA dabei, ob die von der DB angeführten Kostenbestandteile berechtigt in die Preisberechnung einfließen. Das schließt die Frage ein, wie das Kapital abgegrenzt wird, für das die „angemessene Eigenkapitalverzinsung“ in Anspruch genommen werden darf. In einem letzten Schritt will der Regulierer prüfen, wie die Kosten auf die jeweiligen Verkehrsleistungen und die Marktsegmente verteilt werden. Die in diesem Verfahren erarbeiteten Grundsätze sollen dann für künftige ex-ante-Entgelthöheprüfungen genutzt werden. Erstes praktisches Ergebnis war, dass DB Netz die im TPS 2015 geplante Einführung der Produkte „Güterverkehrs-Express-Trasse Premium“ und „Güterverkehrs-Express-Trasse Dispo“ nach Bedenken der BNetzA zurückzog.

Musterverfahren gegen Terminalbetreiber

In einem weiteren gerichtlichen Musterverfahren gegen die Duisburg Intermodal Terminal GmbH lässt die Netzagentur seit Mitte Dezember 2013 klären, ob Betreiber trimodaler Terminals verpflichtet sind, Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen aufzustellen.

Bessere Fahrplankoordinierung bei Baustellen angestrebt

Für die Trassenzuweisungen bei baubedingten Infrastruktureinschränkungen will die Netzagentur ein besseres Koordinierungsverfahren erreichen. Das in § 9 der Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsverordnung (EIBV) vorgesehene rechtliche Instrumentarium reiche nicht aus, um bei im Falle von Baustellen diskriminierungsfrei Trassen zu vergeben. Um zukünftig Planungssicherheit zu geben und ein transparentes „Koordinierungsverfahren bei baubedingt eingeschränkter Infrastruktur“ in die Schienennetz-Benutzungsbedingungen aufnehmen zu können, hat die Bundesnetzagentur einen gemeinsamen Arbeitskreis mit der DB Netz initiiert. Ziel sei, das neue Verfahren in die ab Fahrplanwechsel im Dezember 2015 geltenden Schienennetz-Benutzungsbedingungen (SNB) aufzunehmen. (roe)

Schreibe einen Kommentar