Weitgehend unbemerkt von der Verkehrsbranche schafft die EU derzeit einen neuen Rechtsrahmen für die finanzielle Beteiligung Privater an Infrastrukturprojekten: Eltif (European Long-Term Investment Funds/Europäische Langfristige Investmentfonds) sollen die Finanzierung von Unternehmen vereinfachen, die auf der Suche nach langfristigem Kapital unter anderem für Vorhaben in den Bereichen Energie und Verkehr sind. Das Parlament hat den Regeln bereits zugestimmt, jetzt muss nur noch der Ministerrat formal grünes Licht geben.
Eltifs sind grundsätzlich geschlossene Fonds mit einer festen Laufzeit von mindestens zehn Jahren. Zulässig sind unter bestimmten Umständen eine Verlängerung der Laufzeit sowie ein Rückgaberecht vor Ende der Laufzeit. Für die Anlage des eingesammelten Geldes gelten strenge Regeln: Mindestens 70 Prozent sind in langfristige Sachwerte oder Wertpapiere der eingangs genannten Kategorien zu investieren. Zwecks Risikostreuung darf ein Einzelwert grundsätzlich nicht mehr als 10 Prozent des Fondskapitals ausmachen. Einzelne Investitionen dürfen bis zu 20 Prozent des Fondsvermögens betragen, solange deren Summe 40 Prozent des Fondskapitals nicht übersteigt. Ein Eltif, der beispielsweise 2015 aufgelegt wird und 2030 auslaufen soll, benötigt mindestens fünf Investitionsobjekte mit nahezu identischer Laufzeit. Für den Verkauf an Privatanleger gelten besondere Schutzregeln. (roe)