Hessischer Gesetzentwurf für E-Mobilität liegt vor

Hessen hat den Mitte März angekündigten Gesetzentwurf für die steuerliche Förderung der Elektromobilität offiziell in den Bundesrat eingebracht (Drucksache 114/15). Er sieht zum einen vor, dass Arbeitnehmer den geldwerten Vorteil aus kostenlosen Aufladen ihrer Elektro-Kfz durch den Arbeitgeber nicht als Einkommen versteuern müssen. Zum anderen können Unternehmen eine Sonderabschreibung auf eigene Elektro-Kfz und Plug-In-Hybride im Anschaffungsjahr geltend machen: Sie soll 50 Prozent im Jahr 2015 betragen und bis 2018 in 10-Prozent-Schritten auf 20 Prozent sinken.

Die Steuermindereinnahmen würden sich in den Jahren 2015 bis 2019 im Jahresdurchschnitt auf 135 Mio. EUR belaufen und in annähernd gleichen Teilen auf Bund, Länder und Gemeinden verteilen. (roe)

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