Dobrindt lockert Weiterbildungspflicht

Die Fahrer von Autovermietern und Werkstätten unterliegen für Fahrten mit Nfz der Führerscheinklassen C1, C1E, C oder CE nicht der Weiterbildungspflicht gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BkrFQG). Das habe Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt jetzt entschieden, teilte der Zentralverband des Deutschen Kfz-Gewerbes (ZDK) mit. In einem Schreiben des BMVI vom 13. März 2015 an den ZDK heiße es, „dass Fahrten der Autovermieter, Kraftfahrzeughersteller und -händler, Werkstattbetreiber, Hol- und Bringdienste im speziellen sowie allgemein gewerbliche Leerfahrten nicht mehr unter das Berufskraftfahrerqualifikationsrecht fallen“. Damit folge das BMVI bei der Auslegung des EU-Rechts anderen Mitgliedsstaaten. (roe)

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