Lang-Lkw bleiben vom grenzüberschreitenden Verkehr auch in Zukunft weitgehend ausgeschlossen. Das sieht eine am Dienstag vom Europaparlament verabschiedete Novelle der Richtlinie über Maße und Gewichte vor (96/53/EG). Danach bleibt es bei der Regelung, wonach Lang-Lkw nur zwischen solchen Staaten verkehren dürfen, die sie im nationalen Regelbetrieb zulassen – also de facto nur Skandinavien.
Gebilligt wurde ein Längenzuschlag für den Transport von 45-Fuß-Containern und eine Änderung der Gewichtsgrenzen im Zulauf zum Kombinierten Verkehr: Sattelzüge mit zweiachsigen Zugmaschinen dürfen 42t wiegen, mit dreiachsigen Zugmaschinen wie bisher 44t.
Ebenfalls gebilligt wurden Längenzuschläge bei Zugmaschinen und Motorwagen für aerodynamischer und crashfreundlicher gestaltete Fahrerkabinen sowie für aerodynamische Hilfsmittel wie Flaps.
Der Europäische Rat muss die Novelle noch billigen, seine Zustimmung gilt jedoch als sicher. (roe)