Leichte Lkw sollen doch vom EmoG profitieren

Leichte Lkw sollen nun im Elektromobilitätsgesetz (EmoG) doch privilegiert werden. Eine entsprechende Beschlussempfehlung gab der Bundestags-Verkehrsausschuss am Mittwoch mit den Stimmen der Koalition gegen die Stimmen der Linke und bei Enthaltung der Grünen ab. Wie es hieß, soll der Gesetzentwurf auch für elektrisch betriebene Fahrzeuge der Klasse N2 (Lkw von 3,5 bis 12t zGG) gelten, soweit sie im Inland mit der Fahrerlaubnis der Klasse B gefahren werden dürfen.

Das BMVI hatte bereits zur Jahreswende eine bis 2019 befristete Ausnahmeverordnung erlassen, mit der Inhaber der Führerscheinklasse B nach fachkundiger Einweisung Elektrofahrzeuge bis 4,25t zulässiges Gesamtgewicht fahren dürfen. Damit soll der Nutzlastverlust durch das hohe Batteriegewicht kompensiert werden. (roe)

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