Die Bundesnetzagentur tadelt die DB Netz AG wegen mangelnder Transparenz bei der Berechnung der Entgelthöhen im Trassenpreissystem 2011, bescheinigt ihr aber, inhaltlich die gesetzlichen Vorgaben eingehalten zu haben. Das teilten die Wettbewerbshüter am Freitag mit. Die Überprüfung des TPS 2011 galt als Musterverfahren.
Wie die Netzagentur mitteilte, habe sie der DB Netz Empfehlungen und Hinweise erteilt, um zukünftige Prüfungen zu vereinfachen. Die Zuordnung von Kosten und Erträgen sowie von Vermögenswerten und Finanzmitteln sei in Teilen nicht transparent gewesen. Auch hätten DB und Netzagentur einzelne Kosten- und Bilanzpositionen unterschiedlich bewertet.
Die Netzagentur betonte, dass ihr Bescheid noch nicht bestandskräftig ist. Es könnten daher noch keine Schlüsse für weitere Entgelthöhenprüfungen getroffen werden. (roe)