Künftig einheitlicher Erste-Hilfe-Kurs für alle Kraftfahrer

Alle Führerscheinkandidaten – egal ob Pkw, Motorrad, Lkw oder Bus – müssen künftig eine einheitliche Erste-Hilfe-Ausbildung im Umfang von 9 Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten absolvieren. Das sieht eine Novelle der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) vor, die das BMVI dem Bundesrat zur Zustimmung vorgelegt hat. Das Ministerium folgt damit einem Beschluss der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), der Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe und des Deutschen Verkehrssicherheitsrats (DVR) vom 1. April 2015. Bisher müssen Anwärter auf Pkw- und Motorradführerschein einen achtstündigen Kurs absolvieren, angehende Lkw- und Busfahrer eine 16 Stunden umfassenden Kurs. Als Grund für die Straffung nennt das Ministerium die geringe Akzeptanz für den bisherigen Unterricht und die Überfrachtung mit medizinischen Details.

In der Novelle werden außerdem die Führerschein-Schlüsselzahlen aktualisiert. So wird zum Beispiel die Schlüsselzahl 192 eingefügt, die das Fahren von Elektro-Transportern mit einem Gewicht von bis zu 4,25t zulässiges Gesamtgewicht mit Führerscheinen der Klasse B erlaubt. (roe)

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