Der Bund will die Außenstellen der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) in Kiel, Aurich, Hannover, Münster, Mainz, Würzburg und Magdeburg offenbar früher oder später auflösen. Das geht aus dem Referentenentwurf für das „Zuständigkeitsanpassungsgesetz“ hervor, der dem Verkehrsbrief vorliegt. Im Begründungsteil heißt es verklausuliert, dass im Gesetz auf die Außenstellen nicht mehr Bezug genommen wird, „um die Option offen zu halten, die Außenstellen zu einem späteren Zeitpunkt auflösen zu können“.
Das Personal der GDWS, das aus den früheren Wasser- und Schifffahrtsdirektionen (WSD) stammt, arbeitet bis heute ganz überwiegend in den Außenstellen und nicht in der Zentrale in Bonn. „Der Aufbau des Standorts Bonn erfolgt sukzessive durch Verlagerung von Dienstposten aus den Außenstellen nach Bonn, heißt es dazu in der Antwort des Bundesverkehrsministeriums auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Schifffahrtsexpertin Valerie Wilms. „Dies kann aufgrund der sozialverträglichen Zusagen nur bei freiwerdenden Dienstposten oder auf freiwilliger Basis geschehen.“ Wilms kritisierte, dass selbst GDWS-Präsident Hans-Heinrich Witte überwiegend an seinem früheren Dienstsitz Kiel arbeite.
Mit dem Zuständigkeitsanpassungsgesetz und der zuhörige Zuständigkeitsanpassungsverordnung werden die Verweise in anderen Gesetzen auf WSDen an den neuen Verwaltungsaufbau angepasst. (roe)