Seit 1. August liegt die Schwelle, bis zu der Arbeitgeber den vollen Dokumentationspflichten gemäß Mindestlohngesetz unterliegen, bei einem verstetigten Monatsentgelt von 2000 EUR – aber nur für diejenigen Arbeitnehmer, denen in den vergangenen zwölf Monaten nachweislich ein Entgelt in mindestens dieser Höhe gezahlt worden ist. Im Betrieb mitarbeitende Familienangehörige müssen ihre Arbeitszeiten künftig nicht mehr dokumentieren. Für alle anderen Arbeitnehmer, die bis zu 2958 EUR/Monat verdienen, bleibt es bei der bisherigen Regelung. Die entsprechende Änderung der Mindestlohndokumentationspflichtenverordnung (MiLoDokV) ist am 31. Juli im Bundesanzeiger veröffentlicht worden.
Der Möbelspeditionsverband AMÖ kritisierte am Montag, die neue 2000-EUR-Schwelle führe dazu, dass ausländische Unternehmen nicht mehr auf die Einhaltung der Mindestlohnvorschriften kontrolliert werden können: Setzten ausländische Spediteure und Frachtführer bei grenzüberschreitenden Verkehren zukünftig Arbeitnehmer in Deutschland ein, die – in welcher Form auch immer – einen entsprechenden Verdienst nachweisen, müssten sie die Transporte nicht mehr bei der Bundesfinanzdirektion West anmelden. „Die AMÖ geht davon aus, dass diese Neuregelungen zu erheblichen Wettbewerbsverzerrungen im deutschen Markt beitragen können“, teilte der Verband mit. Außerdem sei unklar, wie bei der Zwölfmonatsfrist Zeiten bei Krankheit, Schwangerschaft oder Erziehungszeiten zu bewerten sind. (roe)