Nachbesserungsbedarf bei NE-Bahn-Förderung

  • Verlangte Vorhaltefrist für geförderte Anlagen zu lang
  • Antragsbearbeitung dauert häufig sieben Monate

Die NE-Bahnen, die Ersatzinvestitionen in ihre Infrastruktur mit Bundesmitteln aus dem Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetz (SGFFG) fördern lassen, kritisieren die Förderbedingungen als zu restriktiv und und halten den Antragsprozess für zu beschwerlich. Grundsätzlich wird das Förderprogramm aber begrüßt. Das geht aus dem Ende Juni veröffentlichten Evaluierungsbericht des Statistischen Bundesamtes hervor, für den die Antragsteller wie auch potenzielle Interessenten befragt worden sind.

Verlangte Vorhaltefrist für geförderte Anlagen zu lang

Kritisiert wird danach vor allem die Bedingung einer Streckengeschwindigkeit von mindestens 30km/h und nach durchgängigem Schienengüterverkehr über mindestens 50 Kilometer. Auf Ablehnung stößt auch die lange Vorhaltefrist von 25 oder gar 75 Jahren. Die wirtschaftliche Entwicklung könne über Zeiträume von mehr als zehn Jahren nicht realistisch abgeschätzt werden; das Damoklesschwert einer möglichen Rückzahlung sei ein K.o.-Kriterium für kleinere Bahnen. Unverständlich sei, warum auch von Bahnen im Besitz der öffentlichen Hand eine Bankbürgschaft gefordert werde.

Gewünscht wird, die Förderung auf Instandhaltungsmaßnahmen, Reparaturen sowie sinnvolle Aus- und Neubauten auszuweiten. Auch sollte die Förderquote von derzeit 50 Prozent an die für die DB gemäß  LuFV angeglichen werden (100 Prozent).

Antragsbearbeitung dauert häufig sieben Monate

Die Antragsprozedur wird von den Unternehmen fast einhellig als zu aufwändig und beschwerlich beurteilt – auch im Vergleich zu Landes- oder EU-Förderprogrammen. Große Probleme in der Umsetzung bereitet das dem Haushaltsrecht geschuldete Jährlichkeitsprinzip: Anträge können erst zu Jahresbeginn gestellt werden, bis zur Bewilligung dauert es aber häufig sieben Monate. Dann erst dürfen die Arbeiten ausgeschrieben werden. „In der Konsequenz bleibt dann, insbesondere bei großen Maßnahmen, zu wenig Zeit, um die Baumaßnahme bis zum Jahresende umzusetzen“, heißt es im Bericht. Einige Unternehmen schlügen daher vor, die Antragsfrist oder gar die Bescheiderstellung in den Herbst des Vorjahres zu verlegen. (roe)

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