Regeln für private Piratenabwehr haben sich bewährt

  • Bund will an Vier-Mann-Vorschrift festhalten
  • Unternehmen tun sich mit klaren Abläufen schwer
  • Ausrüstungsvorschriften nicht eingehalten

Die Mitte 2013 eingeführte offizielle Zulassung von bewaffneten privaten Sicherheitsdiensten für den Einsatz zur Piratenabwehr auf Seeschiffen unter deutscher Flagge funktioniert nach einem Lernprozess auf beiden Seiten inzwischen weitgehend reibungslos. Laut dem jetzt dem Bundestag vorgelegten Evaluationsbericht der Bundesregierung wurden 13 Unternehmen zugelassen. Fünf Unternehmen hätten ihre Anträge zurückgezogen, in einem Fall wurde eine Zulassung abgelehnt, ein Antrag ist noch offen. Allerdings hatte der Bund mehr Anträge speziell von Unternehmen aus dem angelsächsischen Raum erwartet.

Im gesamten zweijährigen Berichtszeitraum wurden sieben Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Zudem gibt es je einen Verdacht einer Straftat nach dem Außenwirtschaftsgesetz und nach dem Waffengesetz.

Bund will an Vier-Mann-Vorschrift festhalten

Kontrovers beurteilt wird die geforderten Mindestteamstärke von vier Mann. Aus Kostengründen bevorzugen viele Reeder Zwei- bis Dreimannteams. Das für die Zulassung ständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle hält jedoch mit Blick auf die oftmals enorme Schiffsgröße und die nötigen Ruhezeiten eine wirksame Bewachung mit weniger als vier Personen für effektiv nicht möglich. „Die ständige (24h) Besetzung der Brücke mit nur einer Wachperson, die dann unter Umständen sofort in mehrere Stunden dauernde Verteidigungshandlungen übergehen kann, birgt das Risiko der Unterlegenheit, von Qualitätsverlusten hinsichtlich der objektiven Lageeinschätzung und des Sorgfaltsverlustes bei der Anwendung von Verteidigungsmaßnahmen“, heißt es.

Nachbesserungsbedarf sieht das Bafa bei den Anforderungen an die Erst- und Auffrischungsschulungen . Die Konzepte seien sehr unterschiedlich, häufig hätte zu Umfang und Inhalten nachgehakt werden müssen. Reduziert werden könnte nach Ansicht des Bafa die Anforderung an die Bewachungsunternehmen, eine ständig erreichbare Rechtsberatung zu benennen. Sie könnte von der jeweiligen Risikobewertung des Auftrages abhängig gemacht werden.

Unternehmen tun sich mit klaren Abläufen schwer

Große Schwierigkeiten bereiteten den Unternehmen die Regelungen zum Transport der Waffen und sonstiger Ausrüstung zum Schiff. Um außenpolitischen Schaden zu vermeiden, gelten auch für diese Transporte die Ausfuhrbestimmungen für Rüstungsgüter. Anfänglich konnte keines der antragstellenden Unternehmen eine sichere Lieferkette nachweisen. Ähnlich schwierig taten sich sich die Unternehmen, ihre Abläufe im Falle eines Angriffs eindeutig und prägnant darzustellen.

Ausrüstungsvorschriften nicht eingehalten

Kritisiert wird, dass manche Unternehmen ihr Personal entgegen den Vorschriften nicht mit Pistolen ausgestattet haben, wie sie für den Kampf auf kurze Distanzen oder im Schiffsinneren unerlässlich sind. Deswegen seien auch schon Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet worden. (roe)

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