GDL wird in Karlsruhe gegen Tarifeinheitsgesetz klagen

Die Lokführergewerkschaft GDL wird gegen das Tarifeinheitsgesetz Klage beim Bundesverfassungsgericht einreichen. Die Vorbereitungen dazu seien schon fast abgeschlossen, teilte die GDL am Dienstag mit. „Wenn nur noch die größere Gewerkschaft im Betrieb Tarifverträge schließen darf, dann ist die kleinere − und wenn sie noch so stark organisiert ist − zum kollektiven Betteln verdammt, und das ist nicht mit der Koalitionsfreiheit vereinbar“, erklärte der stellvertretende GDL-Vorsitzende Norbert Quitter.

Quitter argumentierte, dass Berufsgewerkschaften aufgrund ihres Organisationsgrades zwischen 75 und 95 Prozent in den vergangenen Jahren die Lohn- und Arbeitsbedingungen für ihre Mitglieder entscheidend verbessert haben. Bundesweit seien aber nur noch 20 Prozent der Beschäftigten Mitglied in einer Gewerkschaft. „Nur durch die speziell zugeschnittene Interessenvertretung, verbunden mit einer engen Mitgliederbindung sind die Berufsgewerkschaften überhaupt so stark geworden. Genau deshalb wollen uns die Arbeitgeberlobbyisten kaputt machen“, erklärte er.

Bei der DB ist die Wirkung des Tarifeinheitsgesetzes bis 2020 durch die Tarifeinigung der vergangenen Woche ausgeschlossen. (roe)

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