Die Lücken in den Personenkontrollen an einigen deutschen Flughäfen – namentlich Frankfurt und Düsseldorf – haben ein juristisches Nachspiel auf europäischer Ebene: Die EU-Kommission hat nach eigenen Angaben Deutschland beim Europäischen Gerichtshof verklagt, weil es die Aufsicht über die Einhaltung der Luftsicherheitsverordnung (EG) 300/2008 vernachlässigt hat. Nach Medienberichten war es Inspektoren der EU 2014 gelungen, in jeden zweiten Fall mit verbotenen Gegenständen die Kontrollen zu passieren. Die Linke hatte die Berichte zum Anlass für eine Kleine Anfrage im Bundestag genommen.
Wie die Kommission mitteilte, habe Deutschland die Luftsicherheitskontrollen an den Flughäfen nicht so häufig wie vorgeschrieben und auch nicht so tief wie vorgeschrieben überprüft. „Solche Kontrollen sind notwendig, damit potenzielle Mängel bei der Anwendung der Sicherheitsmaßnahmen rasch festgestellt und korrigiert werden können und damit gewährleistet ist, dass Flughäfen, Fluggesellschaften und andere Akteure die gemeinsamen EU-Standards einhalten.“
In den vorangegangenen Phasen des Vertragsverletzungsverfahrens hatte die Kommission Deutschland bereits aufgefordert, für die Einhaltung des EU-Rechts zu sorgen. „Deutschland hat jedoch die erforderlichen Maßnahmen nicht eingeleitet und ist folglich nicht in der Lage dafür zu sorgen, dass potenzielle Sicherheitsmängel an allen deutschen Flughäfen zügig erkannt und behoben werden.“ (roe)