Die Anpassung der Regionalisierungsmittel kommt in den Vermittlungsausschuss. Das hat am Freitag erwartungsgemäß der Bundesrat beschlossen. Der Gesetzentwurf des Bundes gewährleiste weder einem vollen Ausgleich der mit der Regionalisierung verbundenen Kosten noch die langfristige Planungssicherheit, heißt es in der Begründung. „Somit erfüllt das vorliegende Gesetz auch den Auftrag der sich aus dem bisherigen Gesetz ergebenden Revisionsklausel nicht.“ Der niedersächsische Verkehrsminister Olaf Lies sagte am Rande der Bundesratssitzung, es helfe „niemandem, wenn irgendwann in ferner Zukunft eine Lösung im Rahmen der Bund-Länder-Finanzbeziehungen gefunden werden sollte, so wie der Bund dies derzeit beabsichtigt. Bis dahin wird es mit Sicherheit in einigen Ländern bereits die ersten Abbestellungen im SPNV geben.“ (roe)