Die Bundesregierung hat das lang erwartete Gesetz zur Ratifizierung des deutsch-polnischen Eisenbahnabkommens vom 14. November 2012 verabschiedet und beim Bundesrat zum 1. Durchgang eingebracht. Das Abkommen legt Grundsätze für eine bessere und engere Zusammenarbeit fest, benennt die jeweiligen Zuständigkeiten auf beiden Seiten und ermöglicht es den Eisenbahnunternehmen, eigene Abkommen zu schließen.
Ganz konkret ermöglicht das Abkommen, auf den Strecken zwischen den sogenannten Systemwechselbahnhöfen auf spezielle Erlaubnisse für Fahrzeuge und Triebfahrzeugführer zu verzichten. Ein deutscher Lokführer müsste also nicht noch zusätzlich einen polnischen Lokführerschein erwerben, um von der Grenze bis zum Systemwechselbahnhof Stettin/Szczecin fahren zu dürfen.
Für die Bahnstrecke zwischen Zittau und Görlitz, die mehrfach Flussschleifen der Neiße und damit auch die deutsch-polnische Grenze quert, wird ein erleichterter Durchgangsverkehr vereinbart. Das ist vor allem steuerrechtlich bedeutsam, weil dann ausschließlich das Recht des Staates gelt, von dem der Verkehr ausgeht – konkret ist das ganz überwiegend Deutschland.
Das Abkommen gilt nicht für die Bahnstrecke Zittau-Grottau/Hradek nad Nisou in der Tschechischen Republik, die zwar rund 3km über polnisches Staatsgebiet verläuft, dort aber keinen Halt hat und auch keine Verbindung zum übrigen polnischen Schienennetz aufweist.
Das Abkommen tritt an die Stelle des Eisenbahnabkommens zwischen DDR und Volksrepublik Polen von 1971, das formal am 3. Oktober 1990 erloschen ist. (roe)