- Bund-Länder-Arbeitskreis Häfen geplant
- Bund will Binnenhafen-Hubs für Seehafenhinterlandverkehr
- Dämpfer für Offshore-Euphorie
- Lenkungsausschuss fällt weg
Der Bund fordert von den Ländern, ihn besser in deren Planungen zu See- und Binnenhäfen einzubeziehen. „Die Länder planen zum Beispiel Entwicklungsmaßnahmen für ihre See- und Binnenhäfen, die Auswirkungen auf vom Bund zu finanzierende Infrastrukturinvestitionen haben, ohne dass der Bund über diese Planungen der Länder rechtzeitig umfassend informiert oder daran beteiligt wird“, heißt es im Entwurf für das Nationale Hafenkonzept, das dem Verkehrsbrief vorliegt. Indirekt werden an mehreren Stellen Ahrensburger Liste und Düsseldorfer Liste als hoffnungslos überzeichnet kritisiert.
Bund-Länder-Arbeitskreis Häfen geplant
Laut Hafenkonzept-Entwurf soll deshalb schon 2016 gemeinsam durch Bund, Länder und Verbände ein Arbeitskreis Häfen errichtet werden. Angestrebt wird, das Bund, Länder und Hafenwirtschaft gemeinsam ein Kernnetz von Binnenhäfen, Güterverteilzentren und Rangierbahnhöfen identifizieren, das besonders geeignet sind, Seehafenaufgaben zu übernehmen. Der Bund werde sich dabei an den TEN-T-Korridoren, den im TEN-T-Netz festgelegten Kern- und Ergänzungshäfen sowie am 2013 vorgelegten Planco-Gutachten zur Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit der Binnenhäfen orientieren, heißt es mahnend.
Bund will Binnenhafen-Hubs für Seehafenhinterlandverkehr
Ausdrücklich bekennt sie sich zu dem im Planco-Gutachten skizzierten Konzept von Binnenhafen-Hubs für die Seehäfen. Es war in der Binnenhafen-Branche auf heftige Kritik gestoßen, weil nur 30 größere Häfen (von insgesamt mehr als 300 Häfen) untersucht worden waren und die Kategorisierung in A-, B- und C-Häfen als unzulässige Vereinfachung wahrgenommen wurde.
Dämpfer für Offshore-Euphorie
Gewarnt wird davor, für viel Geld in den Häfen sehr speziell ausgerichtete Kapazitäten für den Ausbau der Offshore-Windenergie zu schaffen, die später nicht genutzt werden. „Daher scheint es sinnvoll, wenn die Häfen ihre Ausbauplanungen nicht alleine an der Offshore-Windenergie orientieren“ – und auch alternative Nutzungen für eine kontinuierliche Auslastung der Flächen untersuchen. Die Hafenwirtschaft solle zunächst den konkreten Kapazitätsbedarf umfassend und transparent darlegen und dabei Standortplanungen der Großkomponenten berücksichtigen. Anschließend sei zu prüfen, inwiefern der Investitionsbedarf dann realisiert und finanziert werden kann.
Lenkungsausschuss fällt weg
Organisatorisch soll sich ebenfalls einiges ändern: Oberstes Entscheidungsgremium zur Umsetzung des Nationalen Hafenkonzeptes 2015 ist die Steuerungsgruppe, die vom zuständigen beamteten Staatssekretär des BMVI geleitet wird. Jeweils ein Staatssekretär oder Vertreter der Binnenländer, der Nordseeanrainer- und der Ostseeanrainerländer sind Mitglieder der Steuerungsgruppe. Darüber hinaus sind die Präsidenten der wichtigsten Hafen-, Logistik- und Wirtschaftsverbände in der Steuerungsgruppe vertreten. Das Gremium entspricht damit dem Beirat für die Umsetzung des Nationalen Hafenkonzepts 2009.
Der frühere Lenkungsausschuss entfällt. Stattdessen sollen themenbezogene Ad-hoc-Arbeitsgruppen eingerichtet werden, die bei Bedarf tagen. Koordinierungsstelle ist weiterhin das Referat WS 21 des BMVI. (roe)