- Jojo-Aufgaben für GDWS
- GDWS ist bisher nur ein Skelett
- Personalbedarfsermittlung zögert sich heraus
- Ämtergrenzen sollen Ende 2015 stehen
- Kosten- und Leistungsrechnung stößt anscheinend auf Widerstand
Um den Aufbau der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) zu beschleunigen, werden vorübergehend 19 neue Stellen geschaffen. Das berichtet das BMVI im ersten Fortschrittsbericht zur WSV-Reform, der dem Verkehrsbrief vorliegt. Grund ist offenbar, dass wegen der Zusagen zur sozialverträglichen Umsetzung Stelleninhaber aus den GDWS-Außenstellen mit Ausnahme der obersten Leitungskräfte nicht gegen ihren Willen nach Bonn versetzt werden können und zu wenig freiwillige Meldungen vorliegen. Die neuen Planstellen sollen wegfallen, sobald entsprechende Stellen in den Außenstellen frei werden.
Jojo-Aufgaben für GDWS
Ebenfalls für eine Übergangsphase werden regionale Aufgaben aus den ehemaligen Wasser- und Schifffahrtsdirektionen in die GDWS übertragen und dort bei den jeweiligen Abteilungen funktional angesiedelt. Im Zuge der Reform der Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter (WSÄ) soll „geprüft“ werden, ob sie auf die Ämterebene übertragen werden können.
GDWS ist bisher nur ein Skelett
Derzeit ist in der GDWS nur die Abteilung Z fertig strukturiert und zumindest teilweise mit Personal besetzt. Die Abteilungen Recht (R), Schifffahrt (S), Wasserstraßen (W) und Umwelt, Technik, Wassertourismus (U) sind zwar Ende Juli formal eingerichtet worden, aber auf Dezernatsebene noch nicht besetzt. Daher werden deren Aufgaben auch noch nicht in Bonn erfüllt. Die Aufgaben der Verkehrstechnik werden der Schifffahrt zugeordnet, um eine bessere Abstimmungen mit den Anforderungen der Nutzer zu gewährleisten. Außerdem sollen WSV-einheitliche technische Standards geschaffen werden.
Personalbedarfsermittlung zögert sich heraus
Wie es weiter heißt, werden die Ergebnisse der WSV-weiten Personalbedarfsermittlung frühestens im Laufe des Jahres 2017 vorliegen. Schon jetzt zeichne sich ab, dass „insbesondere im Betriebs- und Streckendienst der WSV eine z. T. erhebliche Personalunterdeckung besteht, der u. a. durch organisatorische Maßnahmen (Ämter- bzw. ABz-übergreifende Aufgabenbündelungen, Kürzung von Schleusenbetriebszeiten an ’nachrangigen Wasserstraßen‘ sowie Betriebseinschränkungen einzelner Wasserfahrzeuge) begegnet werden muss.“ Als Grund nennt das BMVI, dass vor allem Mitarbeiter aus dem technischen Bereich und dem täglichen Anlagenbetrieb von der Rente mit 63 Gebrauch machen.
Ämtergrenzen sollen Ende 2015 stehen
Voraussetzung für die Personalbedarfsermittlung ist die genaue Festlegung der Grenzen zwischen den künftig 38 Standorten. Dafür soll die GDWS bis Oktober 2015 einen Vorschlag vorlegen, über den das BMVI bis Dezember entscheiden will. Ziel sei es dabei, auf der operativen Ebene (Außenbezirke, Bauhöfe, Revier- und Verkehrszentralen) „Zuständigkeitsveränderungen auf das unumgängliche Maß zu reduzieren“.
Kosten- und Leistungsrechnung stößt anscheinend auf Widerstand
Wie aus dem Bericht indirekt hervor geht, müssen GDWS und BMVI anscheinend bei der Einführung der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) erhebliche Überzeugungsarbeit leisten. „Die sukzessive Einführung der KLR und der modernisierten Anlagenbuchhaltung wird voraussichtlich ab dem Jahre 2017 erfolgen können“, heißt es. Bei der Bewertung der Anlagen wird künftig nicht nur der Sachmitteleinsatz herangezogen, sondern auch der Personalaufwand. (roe)