Rheintalbahn-Projektbeirat beschließt Trasse an der A5

  • Auch Altstrecke erhält mehr Lärmschutz
  • Mehrkosten summieren sich auf rund 1,7 Mrd. EU
  • Hermann und Odenwald betonen Finanzvorbehalt

Der jahrelange Ringen um die weitere Trassenführung beim Ausbau der Rheintalbahn Karlsruhe-Basel ist beendet: Der Bund und das Land Baden-Württemberg einigten sich auf einer Sitzung des Projektbeirats am Freitag in Stuttgart auf den Neubau der zweigleisigen Güterzugtrasse entlang der Autobahn A5 zwischen Offenburg und Riegel (am Nordrand des Kaiserstuhls). Wie das Landesverkehrsministerium mitteilte, werde durch ergänzende Schallschutzmaßnahmen sichergestellt, dass ein Anstieg der derzeitigen Gesamtlärmbelastung für die Anlieger vermieden wird. „Wir stellen sicher, dass es auch bei der Realisierung dieser Trasse nicht lauter wird als heute“, sagte Minister Winfried Hermann.

Auch Altstrecke erhält mehr Lärmschutz

Auch an der bestehenden Trasse wird „Vollschutz“ vor Lärm zugesichert – also zusätzliche Lärmschutzwände. Damit seien dort keine passiven Lärmschutzmaßnahmen wie Schallschutzfenster nötig.

Mehrkosten summieren sich auf rund 1,7 Mrd. EUR

Die durch die heutige Grundsatzentscheidung ausgelösten Mehrkosten belaufen sich auf rund 1,7 Mrd. EUR: Davon übernimmt der Bund 1,2 Mrd. EUR allein für den Bau des Güterzugtunnels unter Offenburg hindurch. Die baulichen Mehrkosten von 479 Mio. EUR für die autobahnparallele Trasse tragen Bund und Land jeweils zur Hälfte.

Weitere Mehrkosten von 33 Mio. EUR entstehen zwischen Hügelheim und Auggen, wo Lärmschutz über das gesetzliche Maß hinaus gewährt wird. Auch diesen Aufwand werden sich Bund und Land hälftig teilen. Darüber hinaus wird der künftige Bahnknoten Hügelheim – wo sich Neubau- und Altstrecke kreuzen sollen – für ca. 15 Mio. EUR niveaufrei ausgestaltet, um die Leistungsfähigkeit der Strecke auf den Katzenbergtunnel hin zu erhöhen.

In früheren Sitzungen hatte der Projektbeirat bereits die Güterzugumfahrung bei Freiburg und die „Bürgertrasse“ im Markgräfler Land beschlossen. Auch damals hatten sich Bund und Land bereit erklärt, die Mehrkosten von bis zu 250 Mio. EUR für übergesetzlichen Lärmschutz je zur Hälfte zu übernehmen.

Hermann und Odenwald betonen Finanzvorbehalt

Hermann und Verkehrsstaatssekretär Michael Odenwald betonten, dass die Übernahme zusätzlicher Kosten unter dem Vorbehalt steht, dass Bundestag und Landtag zustimmen und die erforderlichen Haushaltsmittel bereitstellen. (roe)

 

Schreibe einen Kommentar