Bayern will Notdienst bei Streiks im Verkehrssektor vorschreiben

Bayern fordert vom Bund, für Wirtschaftsbereiche der Daseinsvorsorge, namentlich den Verkehr, Sonderregelungen im Streikrecht schaffen. „Die seit Monaten andauernden Tarifkonflikte im Schienenverkehr und im Luftverkehr zeigen, welche beträchtlichen volkswirtschaftlichen Schäden Streiks in Bereichen der Daseinsvorsorge haben können“, heißt in einem Entschließungsantrag für den Bundesrat.

Konkret schlägt Bayern vor, dass der Bund für Wirtschaftsbereiche der Daseinsvorsorge drei Punkte gesetzlich regelt:

  • Vor jedem Streik ist ein Schlichtungsverfahren obligatorisch. Dabei ist der Grundsatz der Tarifautonomie zu wahren;
  • Streiks sind mindestens vier Tage vorher anzukündigen, damit sich die Bürger darauf einstellen können;
  • Vor dem Streik müssen die Tarifparteien eine Notdienstvereinbarung abschließen und einen konkreten „Streikfahrplan“ vorlegen. Darin sollen Art und Umfang der im Rahmen eines Arbeitskampfs erforderlichen Notdienstarbeiten schriftlich festgelegt werden.

Der Antrag Bayerns greift die Vorschläge des Bonner Arbeitsrechtlers Prof. Gregor Thüsing auf, die dieser in die Diskussion über das Tarifeinheitsgesetz eingebracht hatte. (roe)

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