- EU-Kommission will Golf-Airlines konzentriert angehen
- Single European Sky und andere Themen bleiben auf der Agenda
- BDL vermisst Kritik an Luftverkehrsteuer
Die EU-Kommission will 2016 neue Gesetzgebung gegen unfaire Handelspraktiken im Luftverkehr vorlegen. Das geht es aus dem am Montag in Brüssel vorlegten Luftverkehrspaket der Kommission hervor. Die bisherige Verordnung 868/2004 habe sich als unwirksam erwiesen.
EU-Kommission will Golf-Airlines konzentriert angehen
Die Kommission plädiert dafür, Luftverkehrsabkommen mit besonders wichtigen EU-Partnern nicht mehr auf Ebene der Mitgliedstaaten auszuhandeln, sondern auf der EU-Ebene. Konkret solle der EU-Rat die Kommission ermächtigen, EU-Luftverkehrsabkommen mit China, den Asean-Staaten, der Türkei, den Golf-Staaten sowie Mexiko und Armenien auszuhandeln.
Auch will die Kommission verbindlichere Auslegungsregeln für das Vorschrift, dass Drittstaaten nicht die Kontrolle über eine EU-Fluggesellschaft erlangen dürfen.
Single European Sky und andere Themen bleiben auf der Agenda
Daneben will die Kommission zahlreiche weitere Themen verfolgen, unter anderem:
- Einheitlicher europäischer Luftraum
- Luftverkehrssicherheit
- Passagier- und Luftfrachtsicherheit
- Fluggastrechte
- Rechte von mobilen Arbeitnehmern
- Emissionshandel im Luftverkehr
BDL vermisst Kritik an Luftverkehrsteuern
Der Luftverkehrs-Dachverband BDL begrüßte das Luftverkehrspaket im Grundsatz, vermisst aber Kritik an den Mitgliedstaaten und dem Handeln der EU selbst. Er verwies auf eine Resolution des Parlaments, in der die Abschaffung von einseitigen Maßnahmen zu Lasten der EU-Luftverkehrswirtschaft gefordert wird. „Dazu gehören z.B. nationale Alleingänge wie bei der Luftverkehrsteuer, den Betriebszeiten an den Flughäfen oder EU-Alleingänge beim Emissionshandel“, teilte der BDL mit. (roe)