Die entsprechende Frage nach der Kennzeichnung bezog sich auf eine Kennzeichnung „etwa sichtbar am Gerät, auf der Platine oder in der Firmware“. Ob private Drohnen künftig auch von außen eindeutig ihrem Betreiber oder einem sonst Haftenden zugeordnet werden können, ist damit noch offen. Die Anfrage bezog sich insgesamt auf Pläne der EU und der Bundesregierung, den Betrieb mit unbemannten Luftfahrzeugen zu regulieren. Über das erwähnte Detail hinaus verweist das Ministerium im wesentlichen darauf, dass ein Verordnungsentwurf „zur Regelung des Betriebs von unbemannten Luftfahrzeugen … derzeit innerhalb der Bundesregierung abgestimmt“ werde.