Länder-Umweltpolitiker für strengeren Fluglärmschutz

  • Umweltpolitiker wollen UVP-Maßstäbe an Lärm anlegen
  • Juristisches Glatteis beim „Stand der Technik“ und wirtschaftlicher Abwägung
  • Lärm-Bestandsschutz soll in 15 Jahren fallen
  • ADV verweist auf noch ausstehende Studie des Umweltministeriums

Der Bundesrats-Umweltausschuss will die geplante Novelle des Luftverkehrsgesetzes nutzen, um strengere Lärmschutzvorschriften bei der Planfeststellung von Bau und Erweiterung von Flughäfen durchzusetzen. Im Kern will der Ausschuss dem aktiven Lärmschutz (Lärmvermeidung) Vorrang vor passivem Lärmschutz (Schallschutz) einräumen. Die Flughäfen seien anders als andere Verkehrsträger bisher davon ausgenommen gewesen. Grundsätzlich ist die Gesetzesnovelle erforderlich, um – wie vom EU-Recht und dem Bundesverwaltungsgericht 2012 gefordert – bereits bei der Planfeststellung alle nur denkbaren Flugrouten berücksichtigen zu können.

Umweltpolitiker wollen UVP-Maßstäbe an Lärm anlegen

Während der Regierungsentwurf nur verlangt, bei der Planfeststellung die Grenzwerte des Fluglärmschutzgesetzes zu berücksichtigen, empfiehlt der Umweltausschuss in seiner Beschlussempfehlung zum ersten Durchgang, die Lärmauswirkungen in der umfassenderen Umweltverträglichkeitsprüfung zu bewerten. „In die Umweltverträglichkeitsprüfung sind daher beispielsweise auch mehr als geringfügige, aber unterhalb der Zumutbarkeitsgrenze (oberhalb der bereits passiver Schallschutz zu gewähren ist) liegende Lärmbelastungen zu integrieren.“

Juristisches Glatteis beim „Stand der Technik“ und wirtschaftlicher Abwägung

Gerichtliches Streitpotenzial dürfte der Vorschlag des Umweltausschusses in sich bergen, dass bei Bau oder Erweiterung von Flughäfen „keine schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche hervorgerufen werden können, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind. Dies gilt nicht, soweit die Kosten der Schutzmaßnahme außer dem Verhältnis zu dem angestrebten Schutzzweck stehen würden.“

Lärm-Bestandsschutz soll in 15 Jahren fallen

Der Umweltausschuss will ferner den Bestandsschutz für den Lärm von unveränderten Flughäfen einschränken. 15 Jahre nach dem Inkrafttreten des Gesetzes sollten die Grenzwerte für bestehende zivile Flughäfen von jetzt 65dB (A) (innere Schutzzone tagsüber), 60dB (A) (äußere Schutzzone tagsüber) und 60 dB (A) (nachts) um jeweils 5 dB (A) gesenkt werden.

ADV verweist auf noch ausstehende Studie des Umweltministeriums

Beim Flughafenverband ADV hält man die Forderungen der Länder für „völlig verfrüht“, weil das Bundesumweltministerium derzeit noch an einer Studie arbeite, in der die Auswirkungen der letzten Novelle des Fluglärmgesetzes analysiert werden sollen. Der Frankfurter Flughafen arbeitet im übrigen seit dem Bau der Nordwestbahn schon nach den neuen Grenzwerten. (roe)

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