Flugrouten sollen bei Planungen frühzeitig betrachtet werden

Die ganze denkbare Breite von Flugrouten soll künftig bei der Planfeststellung von Flughäfen berücksichtigt werden. Das sieht der Gesetzentwurf für eine Novelle des Luftverkehrsgesetzes vor, der am Mittwoch vom Bundeskabinett verabschiedet wurde. Damit soll Fällen wie am Hauptstadtflughafen BER vorgebeugt werden, wo Anlieger erst lange nach der Planfeststellung erfahren haben, dass sie auch von Fluglärm betroffen sein werden. Künftig müsse „in einem Planfeststellungsverfahren vorab auf mögliche Konflikte hingewiesen werden, und diese Konflikte, die durch abweichende Flugverfahren später entstehen können, müssen dann auch im Planfeststellungsbeschluss bewältigt werden“, erläuterte Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt im Bundestag. (roe)

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