- Koalitionäre gegen höhere Zahl von Bodenabfertigern in Düsseldorf und Schönefeld
- Streit über richtigen Platz für Umweltprüfung von Flugrouten
Der Gesetzentwurf zur Novellierung des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) stößt bis in die Reihen der Regierungskoalition punktuell auf Vorbehalte. Bei der ersten Lesung im Bundestag entzündete sich die Kritik vor allem an der Absicht, an den Flughäfen Düsseldorf und Berlin-Schönefeld die Zahl der zulässigen Bodenabfertigungsdienste von zwei auf drei zu erhöhen.
Koalitionäre gegen höhere Zahl von Bodenabfertigern in Düsseldorf und Schönefeld
Der zuständige Berichterstatter für die Union, Peter Wichtel sagte unter Verweis auf den jahrelangen fraktionsübergreifenden Kampf gegen die EU-Liberalisierungspläne: „Nachdem wir uns über mehrere Jahre hinweg gemeinsam mit den Gewerkschaften und Teilen der Luftverkehrswirtschaft erfolgreich gegen die Pläne gewehrt haben, erscheint es mir inkonsequent, nun im Deutschen Bundestag für eine Anhebung der Selbst- und Drittabfertiger zu stimmen, selbst wenn dies nur an einem oder zwei Flughäfen in Deutschland passieren soll.“
Der SPD-Berichterstatter Arno Klare stellte fest, dass die Gewerkschaften zwar das Lohndumping kritisieren, aber dann doch auch mit Low-Cost-Anbietern Tarifverträge abschließen. Anzustreben wäre jedoch eigentlich ein Branchentarifvertrag. Er empfahl daher, „dass der Bundesgesetzgeber sich aus dem gesamten Verfahren zum Thema Bodenverkehrsdienste heraushält und an der Bodenabfertigungsdienst-Verordnung nichts ändert.“
Der Linken-Abgeordnete Herbert Behrens vermutet, dass in Düsseldorf und Schönefeld jeweils schon ein dritter Dienstleister zugelassen wurde, „obwohl das rechtlich nicht gedeckt ist.“
Streit über richtigen Platz für Umweltprüfung von Flugrouten
Zwischen Koalition und Opposition strittig ist, ob die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für Flugrouten in der Planfeststellung oder erst bei der Festlegung der Routen durch das Bundesamt für Flugsicherung stattfinden soll. Die Neuregelung wird durch ein EU-Vertragsverletzungsverfahren und eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgericht notwendig.
Der Regierungsentwurf sieht vor, bei der Planfeststellung – die für Neubau oder „Änderung“ erforderlich ist – eine UVP vorzunehmen, die alle denkbaren Flugrouten abdeckt – den „Einwirkungsbereich“ – und gegebenenfalls bestimmte Räume ausschließt. Die Opposition fordert, eine UVP bei jeder Festlegung konkreter Flugrouten vorzunehmen. Sie wendet ein, dass es in Deutschland kaum noch Planfeststellungsverfahren geben wird und damit auch kaum noch UVP.
SPD-Berichterstatter Klare befürchtet, dass selbst der Entwurf des Bundes noch unnötig weit geht. Das Parlament solle daher prüfen, „ob die vorgeschlagene weiter gehende Fassung nicht ergebnisrelevante Kapazitätsbegrenzungen von Flughäfen zeitigen kann“. (roe)