{"id":898,"date":"2015-05-13T13:50:10","date_gmt":"2015-05-13T11:50:10","guid":{"rendered":"http:\/\/www.verkehrsbrief.de\/zugriff-auf-verdachtige-schiffe-wird-erleichtert"},"modified":"2015-05-13T13:53:36","modified_gmt":"2015-05-13T11:53:36","slug":"zugriff-auf-verdachtige-schiffe-wird-erleichtert","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.verkehrsbrief.de\/?p=898","title":{"rendered":"Zugriff auf verd\u00e4chtige Schiffe wird erleichtert"},"content":{"rendered":"<ul>\n<li><strong>V\u00f6lkerrechtliche Amtshilfe wird erleichtert<\/strong><\/li>\n<li><strong>Maritimes Antiterror-Abkommen wird ratifiziert<\/strong><\/li>\n<li><strong>Neuer Rechtsrahmen f\u00fcr Kanalsteurer auf dem NOK<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Schiffe unter deutscher Flagge d\u00fcrfen bei Verdacht auf strafbare Handlungen k\u00fcnftig leichter von ausl\u00e4ndischen Beh\u00f6rden untersucht werden. Die \u201ev\u00f6lkerrechtliche Amtshilfe\u201c ist einer der Kernpunkte eines Gesetzespaketes, das die Bundesregierung dem Bundesrat zum ersten Durchgang zugeleitet hat.<!--more--><\/p>\n<h5>V\u00f6lkerrechtliche Amtshilfe wird erleichtert<\/h5>\n<p>Das Paket besteht aus zwei Teilen: Erster Teil ist die Schaffung eines <a href=\"http:\/\/www.bundesrat.de\/drs.html?id=198-15\" target=\"_blank\">\u201eGesetzes \u00fcber die internationale Zusammenarbeit zur Durchf\u00fchrung von Sanktionsrecht der Vereinten Nationen und \u00fcber die internationale Rechtshilfe auf Hoher See\u201c<\/a>. Darin werden auch die Bestimmungen zur Strafverfolgung und Rechtshilfe aus anderen Gesetzen zusammengef\u00fchrt. Es sieht vor, dass Deutschland andere Staaten ersuchen kann, bei Verdacht auf strafbare Handlungen Schiffe unter deutscher Flagge zu \u00fcberpr\u00fcfen. Auch k\u00f6nnen andere Staaten aus eigener Initiative Deutschland ersuchen, deutsche Schiffe \u00fcberpr\u00fcfen zu d\u00fcrfen. Derartige pr\u00e4ventive \u00dcberpr\u00fcfungen durch fremde Staaten waren bisher bis auf Ausnahmef\u00e4lle (Nacheile, Piraterie, Sklaverei) unzul\u00e4ssig \u2013 in der Regel hat nur der Flaggenstaat das Recht, auf Hoher See Zwangsma\u00dfnahmen gegen ein Schiff unter seiner Flagge zu ergreifen.<\/p>\n<h5>Maritimes Antiterror-Abkommen wird ratifiziert<\/h5>\n<p>Der zweite Teil des Pakets umfasst die <a href=\"http:\/\/www.bundesrat.de\/SharedDocs\/drucksachen\/2015\/0201-0300\/203-15.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=2\" target=\"_blank\">Ratifizierung<\/a> des \u00c4nderungsprotokolls von 2005 zum \u00dcbereinkommen zur Bek\u00e4mpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit der Seeschifffahrt (nach dem englischen Titel \u201eSuppression of Unlawful Acts\u201c als \u201eSUA-\u00c4nderungsprotokoll\u201c bezeichnet) und des parallelen \u00c4nderungsprotokolls zur Sicherheit fester Plattformen auf dem Festlandssockel. Ziel dieser internationalen Abkommen ist es, den Missbrauch der Seeschifffahrt f\u00fcr Terrorismus und die Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen zu unterbinden. Daf\u00fcr ist die erleichterte internationale Kooperation notwendig, f\u00fcr die im ersten Teil des Gesetzespakets die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden.<\/p>\n<p>Mit einem Inkrafttreten des Gesetzespakets ist nach aller Erfahrung nicht vor dem Fr\u00fchjahr 2016 zu rechnen.<\/p>\n<h5>Neuer Rechtsrahmen f\u00fcr Kanalsteurer<\/h5>\n<p>Mit dem Gesetzespaket werden \u201enebenbei\u201c auch die Kanalsteurer \u2013 also die externen Ruderg\u00e4nger auf dem Nord-Ostsee-Kanal (NOK) &#8211; erstmals einer umfassenden rechtlichen Regelung unterworfen. Vorgesehen sind unter anderem eine Zulassung erst nach einer Pr\u00fcfung und eine Altersgrenze. Wie das Bundesverkehrsministerium (BMVI) gegen\u00fcber dem Verkehrsbrief mitteilte, falle das historisch gewachsene Kanalsteurerwesen \u201eals Aufgabe des Bundes unter die Aufgabe der Abwehr von Gefahren f\u00fcr die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs\u201c. Bisher nimmt der \u201eVerein der Kanalsteurer\u201c die Aufgaben eigenst\u00e4ndig wahr. Weil die Anforderungen an eine Passage des NOK wegen gr\u00f6\u00dferer Schiffe und h\u00f6herer Verkehrsdichte gestiegen sei, m\u00fcsse f\u00fcr Zulassung, Pr\u00fcfung, und gegebenenfalls Entziehung sowie Aus- und Fortbildung ein konkreterer rechtlicher Rahmen geschaffen werden.<\/p>\n<p>Geplant ist laut BMVI eine \u201eKanalsteurerverordnung\u201c, f\u00fcr die im Seeaufgabengesetz eine Erm\u00e4chtigungsgrundlage eingef\u00fcgt wird. F\u00fcr die Zulassung als Kanalsteurer ist dann das Bestehen einer Pr\u00fcfung erforderlich, deren Inhalte das BMVI in der Verordnung festlegt. Ebenfalls werde in der Verordnung eine Altersgrenze eingef\u00fchrt. Mit dem t\u00e4glichen Gesch\u00e4ft will das BMVI in der Verordnung den bestehenden Verein der Kanalsteurer beauftragen. Ein Entwurf der Kanalsteurerverordnung liege noch nicht vor.<\/p>\n<p>Hintergrund der Neuregelung d\u00fcrften unter anderem Unf\u00e4lle wie die <a href=\"http:\/\/www.bsu-bund.de\/SharedDocs\/pdf\/DE\/Unfallberichte\/2014\/UBericht_117_11.pdf?__blob=publicationFile\" target=\"_blank\">Kollision<\/a> der OOCL Finland und der Tyumen-2 im Jahr 2011 sein, bei der Defizite in der Kommunikation zwischen Lotsen, Kanalsteurern und Schiffsbesatzung miturs\u00e4chlich waren. (roe)<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>V\u00f6lkerrechtliche Amtshilfe wird erleichtert Maritimes Antiterror-Abkommen wird ratifiziert Neuer Rechtsrahmen f\u00fcr Kanalsteurer auf dem NOK Schiffe unter deutscher Flagge d\u00fcrfen bei Verdacht auf strafbare Handlungen k\u00fcnftig leichter von ausl\u00e4ndischen Beh\u00f6rden untersucht werden. 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