{"id":4597,"date":"2017-05-29T19:49:16","date_gmt":"2017-05-29T17:49:16","guid":{"rendered":"http:\/\/www.verkehrsbrief.de\/vifg-wird-kern-der-autobahngesellschaft"},"modified":"2017-05-29T19:49:16","modified_gmt":"2017-05-29T17:49:16","slug":"vifg-wird-kern-der-autobahngesellschaft","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.verkehrsbrief.de\/?p=4597","title":{"rendered":"VIFG wird Kern der Autobahngesellschaft"},"content":{"rendered":"<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li><strong>VIFG wird Kern der Autobahngesellschaft<\/strong><\/li>\n<li><strong>Schnelle Gr\u00fcndung geplant<\/strong><\/li>\n<li><strong>Enge F\u00fchrung durch Bundestag<\/strong><\/li>\n<li><strong>Aufsichtsratssitze schon verteilt?<\/strong><\/li>\n<li><strong>Kritik an Formulierung der \u00d6PP-Bremse<\/strong><\/li>\n<li><strong>Opt-Out nicht zum Nulltarif<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Die Autobahngesellschaft wird auf auf die Gesellschaftsform der GmbH festgenagelt. <!--more-->Die Festlegung im Regierungsentwurf des Begleitgesetzes zur Bund-L\u00e4nder-Finanzreform, die Gesellschaft werde \u201ezun\u00e4chst\u201c als GmbH gegr\u00fcndet, ist im jetzt kursierenden \u00c4nderungsantrag von Unions- und SPD-Fraktion ersatzlos gestrichen worden. Ebenso ist keine Evaluierung der Gesellschaftsform mehr geplant.<\/p>\n<p>Als Kern der neuen Gesellschaft ist die Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft (VIFG) vorgesehen, die schon zum 1. Janur 2019 mit der Autobahngesellschaft verschmolzen werden soll. Die Deges bleibt komplett au\u00dfen vor, wie indirekt aus dem Begr\u00fcndungsteil hervorgeht.<\/p>\n<p>Wie von den Koalitionsspitzen vor knapp zwei Wochen vereinbart, darf die Gesellschaft \u201ebedarfsgerecht\u201c bis zu zehn Tochtergesellschaften einrichten.<\/p>\n<h5>Schnelle Gr\u00fcndung geplant<\/h5>\n<p>Eile gibt es bei der Gr\u00fcndung selbst: Die Gesellschaft ist innerhalb von zwei Monaten nach Verk\u00fcndung des Bundeshaushalts f\u00fcr 2018 zu gr\u00fcnden. In normalen Jahren w\u00fcrde das sp\u00e4testens Februar 2018 bedeuten; wegen der Bundestagswahl kann es realistischerweise auch Mai 2018 werden, falls die k\u00fcnftige Regierung den Haushaltsentwurf der jetzigen Regierung \u00fcber den Haufen wirft. Bis zum Jahresende 2017 m\u00fcssen die L\u00e4nder an den Bund melden, wieviel Personal und wieviele Betriebsmittel und Immobilien \u00fcberwiegend f\u00fcr die Autobahnen genutzt werden. Ein Jahr sp\u00e4ter m\u00fcssen die L\u00e4nder die abzugebenden Mitarbeiter konkret benennen und Verwendungsvorschl\u00e4ge machen.<\/p>\n<p>Die Gesellschaft soll zum 1. Januar 2020 voll arbeitsf\u00e4hig sein. Dann n\u00e4mlich sollen L\u00e4nder auf Antrag schon ihre Auftragsverwaltung an den Bund abgeben k\u00f6nnen. Grunds\u00e4tzlich endet die Auftragsverwaltung erst am 31. Dezember 2021.<\/p>\n<p>Anders als von der Union dargestellt ergibt sich aus dem Gesetzestext zun\u00e4chst kein Spielraum, den L\u00e4ndern in der Zeit bis Ende 2021 eine h\u00f6here Zweckausgabenpauschale zukommen zu lassen (siehe <a href=\"http:\/\/www.verkehrsbrief.de\/zweckausgabenpauschale-wird-nicht-im-gesetz-geregelt\/\">hier<\/a>). Die volle Deckung von Planungskosten ist nur dann m\u00f6glich, wenn das jeweilige Land Personal, Betriebsmittel und Auftragsverwaltung an den Bund abgegeben hat.<\/p>\n<p>Als Unternehmenssitz wird Berlin festgelegt. Laut Regierungsentwurf sollte er erst im Gesellschaftsvertrag festgelegt werden, was in der Tagespresse zu Spekulationen gef\u00fchrt hatte, die CSU wolle den Sitz nach Bayern ziehen. Auch der Sitz des Fernstra\u00dfen-Bundesamtes wird nun nicht mehr allein vom Verkehrsministerium bestimmt, sondern von der gesamten Bundesregierung \u2013 wenn auch auf Vorschlag des BMVI.<\/p>\n<h5>Enge F\u00fchrung durch Bundestag<\/h5>\n<p>Umfangreiche Einflussm\u00f6glichkeiten haben sich die Haushaltspolitiker gesichert. Zwar bleibt es entgegen fr\u00fcher kolportierten Zwischenst\u00e4nden bei den F\u00fcnfjahrespl\u00e4nen f\u00fcr die Finanzierung und Realisierung. Die f\u00fcr Haushalt und Verkehr zust\u00e4ndigen Bundestagsaussch\u00fcsse m\u00fcssen ihnen aber jeweils zustimmen. Die Gesellschaft darf auch (\u00fcberj\u00e4hrige) Finanzierungszusagen eingehen. Falls Mehrkosten entstehen, m\u00fcssen sie jedoch schon im Folgejahr wieder eingespart werden.<\/p>\n<p>Die enge politische F\u00fchrung wird auch dadurch gesichert, dass die Gesellschaft keine Kredite aufnehmen bedarf, sondern ihr Liquidit\u00e4tshilfen \u201enach Ma\u00dfgabe des Haushaltsgesetzes\u201c gew\u00e4hrt werden.<\/p>\n<p>Der Bundesrechnungshof erh\u00e4lt vertiefte Pr\u00fcfrechte, aber nicht bei privaten Auftragnehmern, wie bef\u00fcrchtet worden war. Das Bundesfinanzierungsgremium wird ebenfalls in die Aufsicht einbezogen und muss von der Regierung \u201elaufend\u201c informiert werden, also dichter als bei anderen Beteiligungen.<\/p>\n<h5>Aufsichtsratssitze schon verteilt?<\/h5>\n<p>Im Aufsichtsrat \u2013 der sich bei voraussichtlich 12.000 bis 13.000 Mitarbeiter gem\u00e4\u00df Mitbestimmungsgesetz aus mindestens je sechs Vertretern der Arbeitgeber- und der Arbeitnehmerseite zusammensetzen wird \u2013 m\u00fcssen Mitglieder des Bundestags-Haushaltsausschusses und des Verkehrsausschusses vertreten sein. Laut Begr\u00fcndungsteil sollen au\u00dferdem das BMVI, das Bundesfinanz- und das Bundeswirtschaftsministerium Vertreter in den Aufsichtsrat entsenden. Damit w\u00e4ren bereits f\u00fcnf von sechs Sitzen auf der Arbeitgeberseite vorgemerkt.<\/p>\n<p>Als alleiniger Vertreter des Bundes in der Gesellschafterversammlung ist aber wie im Regierungsentwurf das BMVI vorgesehen.<\/p>\n<h5>Kritik an Formulierung der \u00d6PP-Bremse<\/h5>\n<p>Etwas konkretisiert, aber auch etwas weiter gefasst wird die \u00d6PP-Bremse aus dem Grundgesetz. \u201eDie Einbeziehung Privater bei Planung, Bau, Betrieb und Erhalt von Bundesautobahnen oder sonstigen Bundesstra\u00dfen darf nur erfolgen, wenn sich der Vertrag auf einzelne Vorhaben mit einem Gesamtumfang von bis zu 100 Kilometern erstreckt.\u201c In Fachkreisen wird bef\u00fcrchtet, dass damit auch Nicht-\u00d6PP-Vertr\u00e4ge \u2013 zum Beispiel Rahmenvertr\u00e4ge \u00fcber Markierungsarbeiten oder Leitplanken \u2013 kleinteilig vergeben werden m\u00fcssen. Nur im Begr\u00fcndungsteil wird dieser Unterschied zwischen \u00d6PP und Dritten als Erf\u00fcllungsgehilfen n\u00e4her herausgearbeitet.<\/p>\n<h5>Opt-Out nicht zum Nulltarif<\/h5>\n<p>Im Errichtungsgesetz f\u00fcr das Fernstra\u00dfen-Bundesamt wird festgelegt, dass L\u00e4nder, die Planfeststellungen und Anh\u00f6rungen weiter in eigener Obhut betreiben wollen, statt diese Aufgabe dem Bund zu \u00fcbertragen, dann auch f\u00fcr alle Kosten aufkommen m\u00fcssen. Ein Rein-Raus je nach politischer Mehrheit ist unzul\u00e4ssig: Ein Land darf nur einmal rausoptieren, wird klargestellt. Einzige Ausnahme: \u201eSofern es tats\u00e4chliche Anhaltspunkte gibt, dass ein Land seiner Aufgabe zur Schaffung von Baurecht nicht ordnungsgem\u00e4\u00df nachkommt\u201c, kann der Bund die Aufgabe dem Fernstra\u00dfen-Bundesamt \u00fcbertragen. (roe)<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>&nbsp; VIFG wird Kern der Autobahngesellschaft Schnelle Gr\u00fcndung geplant Enge F\u00fchrung durch Bundestag Aufsichtsratssitze schon verteilt? 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