{"id":4378,"date":"2017-05-08T18:54:31","date_gmt":"2017-05-08T16:54:31","guid":{"rendered":"http:\/\/www.verkehrsbrief.de\/stuttgart-macht-fahrverbote-ab-2018-konkret"},"modified":"2017-05-08T19:11:07","modified_gmt":"2017-05-08T17:11:07","slug":"stuttgart-macht-fahrverbote-ab-2018-konkret","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.verkehrsbrief.de\/?p=4378","title":{"rendered":"Stuttgart macht Fahrverbote ab 2018 konkret"},"content":{"rendered":"<ul>\n<li><strong>Blaue Umweltzone unvermeidbar<\/strong><\/li>\n<li><strong>Ausdr\u00fcckliche Freigabe f\u00fcr Euro-6-Diesel<\/strong><\/li>\n<li><strong>Ausbau alternativer Verkehrsangebote<\/strong><\/li>\n<li><strong>Dieselhauptstadt Deutschlands?<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Stuttgart kommt mindestens an zeitlich begrenzten streckenbezogenen Fahrverboten f\u00fcr \u00e4ltere Diesel-Pkw ab Anfang 2018 nicht vorbei, wenn es nicht gegen den gerichtlichen Vergleich von April 2016 mit Anwohnern der Stra\u00dfe Am Neckartor versto\u00dfen will. Um auch die EU-Vorgaben zur Luftreinhaltung zu erf\u00fcllen, ist aber ab 2020 eine dauerhafte Vertiefung der Umweltzone unumg\u00e4nglich. <!--more-->Das geht aus dem am Freitag vorgelegten Entwurf f\u00fcr die Fortschreibung des Luftreinhalteplans und den zugrundeliegenden Wirkungsgutachten hervor.<\/p>\n<p>Danach soll ab 1. Januar 2018 an Tagen mit sogenanntem \u201eFeinstaubalarm\u201c (Inversionswetterlage im Winter) der Verkehr so gedrosselt werden, dass an der Messstelle am Neckartor die Fahrzeugzahl um 20 Prozent gesenkt und so der Feinstaubgrenzwert eingehalten wird. Hebel daf\u00fcr soll entweder die \u201eblaue Plakette\u201c in einer Kern-Umweltzone sein oder \u2013 falls bis sie dahin noch nicht existiert \u2013 ein Einfahrverbot f\u00fcr Kraftfahrzeuge in Kombination mit dem von der obersten Stra\u00dfenverkehrsbeh\u00f6rde noch zu schaffenden Zusatzzeichen \u201enur f\u00fcr Diesel bis einschlie\u00dflich Euro 5\/V\u201c sowie \u201eLieferverkehr frei\u201c.<\/p>\n<p>Das Verbot kann eventuell auch nur auf einzelne Hauptstra\u00dfen begrenzt werden. Das Bundesverwaltungsgericht muss in einem Revisionsverfahren f\u00fcr das Verwaltungsgericht D\u00fcsseldorf allerdings noch kl\u00e4ren, ob ein solches Verbot \u00fcberhaupt zul\u00e4ssig ist.<\/p>\n<h5>Blaue Umweltzone unvermeidbar<\/h5>\n<p>Um auch die fl\u00e4chendeckend \u00fcberschrittenen NOx-Emissionen in den Griff zu bekommen, reichen Fahrverbote an Feinstaubtagen nicht. Das f\u00fcr die Luftreinhaltung zust\u00e4ndige Regierung schl\u00e4gt deshalb vor, ab Anfang 2020 eine dauerhafte \u201eblaue Umweltzone\u201c einzurichten. Dann k\u00f6nnten aufgrund der Flottenerneuerung rund 80 Prozent aller Fahrzeuge eine blaue Plakette erhalten, womit die Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit gew\u00e4hrleistet sei. F\u00fcr eine \u00dcbergangszeit von zwei Jahren \u2013 bis Ende 2021 &#8211; sollen wie bei den bisherigen Versch\u00e4rfungen von Umweltzonen umfangreiche Ausnahmeregeln gelten.<\/p>\n<h5>Ausdr\u00fcckliche Freigabe f\u00fcr Euro-6-Diesel<\/h5>\n<p>Ausdr\u00fccklich wird der Forderung der DUH widersprochen, auch Euro-6-Diesel-Pkw die blaue Plakette zu verweigern, weil sie die Grenzwerte im Realbetrieb nicht einhalten: \u201eAus dem Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeitsgrundsatz und dem Rechtsstaatsprinzip folgt, dass derjenige, der ein Fahrzeug erwirbt, das den aktuellsten Vorgaben an die Fahrzeugemissionen gen\u00fcgt, nicht rechtswidrig handelt, wenn er dieses Fahrzeug im Rahmen des Gemeingebrauchs auf \u00f6ffentlichen Stra\u00dfen f\u00fchrt\u201c, hei\u00dft es dazu. Die Abw\u00e4gung zugunsten der Immissionsbetroffenen \u00e4u\u00dfere sich darin, dass Fahrzeuge mit Euro 5 und schlechter ausgesperrt werden. Aus dem Wirkungsgutachten geht au\u00dferdem hervor, dass ein Fahrverbot f\u00fcr alle Diesel gegen\u00fcber der blauen Umweltzone nur wenig zus\u00e4tzliche Wirkung erzielen w\u00fcrde.<\/p>\n<h5>Ausbau alternativer Verkehrsangebote<\/h5>\n<p>Flankiert werden sollen die Fahrverbote von einem Ausbau des \u00d6PNV-Angebots sowie einer F\u00f6rderung von Rad- und Fu\u00dfverkehr. Kurzfristig soll au\u00dferdem ein betr\u00e4chtlicher Teil der EEV-Linienbusse gegen Euro-VI-Busse ausgetauscht werden. Geplant ist au\u00dferdem eine Anhebung der st\u00e4dtischen Parkgeb\u00fchren.<\/p>\n<p>Sympathie l\u00e4sst das Regierungspr\u00e4sidium f\u00fcr eine Citymaut erkennen, weist aber darauf, dass daf\u00fcr in Deutschland jegliche Rechtsgrundlage fehlt.<\/p>\n<h5>Dieselhauptstadt Deutschlands?<\/h5>\n<p>Laut dem Papier betr\u00e4gt der Anteil der Diesel-Pkw an den in Stuttgart zugelassenen Pkw 37,2 Prozent und liegt damit 4,3 Prozentpunkte h\u00f6her als im Bundesdurchschnitt. Am Verkehrsgeschehen sind Diesel-Pkw noch st\u00e4rker beteiligt: Bei einer Verkehrsz\u00e4hlung 2015 am Feinstaub-Hotspot Am Neckartor waren sie sogar mit 45 Prozent dabei, 9 Prozent \u00fcber dem damaligen Anteil an der Flotte.<\/p>\n<p><strong>Externer Link:<\/strong> <a href=\"https:\/\/rp.baden-wuerttemberg.de\/rps\/Seiten\/aktuellemeldung.aspx?rid=133\">Entwurf Luftreinhalteplan und Wirkungsgutachten<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Blaue Umweltzone unvermeidbar Ausdr\u00fcckliche Freigabe f\u00fcr Euro-6-Diesel Ausbau alternativer Verkehrsangebote Dieselhauptstadt Deutschlands? Stuttgart kommt mindestens an zeitlich begrenzten streckenbezogenen Fahrverboten f\u00fcr \u00e4ltere Diesel-Pkw ab Anfang 2018 nicht vorbei, wenn es nicht gegen den gerichtlichen Vergleich von April 2016 mit Anwohnern der Stra\u00dfe Am Neckartor versto\u00dfen will. 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