{"id":4200,"date":"2017-04-24T19:55:03","date_gmt":"2017-04-24T17:55:03","guid":{"rendered":"http:\/\/www.verkehrsbrief.de\/rechnungshof-legt-neue-forderungen-fur-autobahngesellschaft-vor"},"modified":"2017-04-24T20:53:02","modified_gmt":"2017-04-24T18:53:02","slug":"rechnungshof-legt-neue-forderungen-fur-autobahngesellschaft-vor","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.verkehrsbrief.de\/?p=4200","title":{"rendered":"Rechnungshof legt neue Forderungen f\u00fcr Autobahngesellschaft vor"},"content":{"rendered":"<ul>\n<li><strong>Erst steuerliche Aspekte kl\u00e4ren<\/strong><\/li>\n<li><strong>Mehr Macht f\u00fcr Parlament und Haush\u00e4lter gefordert<\/strong><\/li>\n<li><strong>Pr\u00e4zedenzfall f\u00fcr Umwandlung in A\u00f6R gefunden<\/strong><\/li>\n<li><strong>BRH sieht Tochtergesellschaften skeptisch<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Der Bundesrechnungshof will mit neuen Empfehlungen zur Bundesautobahngesellschaft offensichtlich durch die Hintert\u00fcr \u00d6PP g\u00e4nzlich unterbinden. <!--more-->In zwei neuen Gutachten f\u00fcr den Haushaltsausschuss, die dem Verkehrsbrief vorliegen, schl\u00e4gt er vor, die Laufzeit auf zehn Jahre, das Volumen auf 500 Mio. EUR und die Streckenl\u00e4nge auf 100km im Errichtungsgesetz f\u00fcr die Infrastrukturgesellschaft gesetzlich zu deckeln. Die bisherigen \u00d6PP h\u00e4tten diese Kriterien sowohl bez\u00fcglich der Laufzeit \u2013 meistens 30 Jahre \u2013 als auch des Volumens \u2013 h\u00e4ufig \u00fcber 1 Mrd. EUR \u2013 verletzt. Der BRH begr\u00fcndet die Kriterien damit, dass damit eine funktionale Privatisierung \u00fcber Teilnetz-\u00d6PP verhindert werden soll. Die Zehnjahresfrist wird von der Laufzeit des Bedarfsplans abgeleitet. In der Bauindustrie wird bef\u00fcrchtet, dass damit die Beschaffungsvariante \u00d6PP de facto tot ist.<\/p>\n<h5>Erst steuerliche Aspekte kl\u00e4ren<\/h5>\n<p>Der Rechnungshof empfiehlt weiter, zum jetzigen Zeitpunkt alle Regelungen im Gesetzentwurf zu streichen, die sich auf \u00dcbergang in die Phase 2 \u2013 \u00dcbertragung der Autobahnen zum Nie\u00dfbrauch auf die Infrastrukturgesellschaft \u2013 und die Phase 3 \u2013 Infrastrukturgesellschaft als Mautgl\u00e4ubigerin \u2013 zu streichen. Diese Entscheidungen sollten vom Bundestag per Gesetz getroffen und nicht der Exekutive \u00fcberlassen werden. Noch sei v\u00f6llig offen, welchen Finanzbedarf die Gesellschaft haben wird.<\/p>\n<p>Ein Aspekt dieses Problems ist auch die Umsatzsteuer. Derzeit muss der Bund f\u00fcr die Leistungen der Auftragsverwaltungen keine Umsatzsteuer zahlen. Bei der Infrastrukturgesellschaft sei im Grundsatz von einer Umsatzsteuerpflicht auszugehen, eine Befreiung sei fachlich nicht geboten. F\u00fcr den Fiskus sei es aber kein Nullsummenspiel, sondern eine Belastung, weil aktuell 48 Prozent der Umsatzsteuer an die L\u00e4nder gehen.<\/p>\n<p>Erst wenn die Gesellschaft selbst Mautgl\u00e4ubigerin ist, wird auch die Maut mehrwertsteuerpflichtig \u2013 was zwar gut f\u00fcr den Fiskus ist, aber eine Mehrbelastung f\u00fcr B\u00fcrger und Wirtschaft bedeutet. Das BMVI beteuerte allerdings gegen\u00fcber dem Verkehrsbrief, die Maut unterliege nicht der Mehrwertsteuer, und dabei bleibe es auch.<\/p>\n<h5>Mehr Macht f\u00fcr Parlament und Haush\u00e4lter gefordert<\/h5>\n<p>Kritisch sei es, die Ausgestaltung des Gesch\u00e4ftsbesorgungsvertrages f\u00fcr den Nie\u00dfbrauch allein der Exekutive zu \u00fcberlassen, kritisiert der Rechnungshof weiter. Die H\u00f6he der Lkw-Maut wird zwar vom Bundestag im Rahmen der EU-Wegekostenrichtlinie festgelegt, aber wie hoch das Entgelt f\u00fcr den Nie\u00dfbrauch ist, hat er dann nicht mehr in der Hand. Der BRH schl\u00e4gt vor, dass der Gesch\u00e4ftsbesorgungsvertrag der Zustimmung des Haushaltsausschusses bedarf. In Anlehnung an die Verteidigungsausgaben sollten auch alle Vorhaben \u00fcber 50 Mio. EUR den Haush\u00e4ltern vorgelegt werden.<\/p>\n<p>Wenig \u00fcberraschend empfiehlt der Bundesrechnungshof, eine Kreditaufnahme ausdr\u00fccklich zu untersagen und stattdessen Liquidit\u00e4tsbeihilfen des Bundes zu gew\u00e4hren, um Schwankungen von Mauteinnahmen und Ausgaben auszugleichen.<\/p>\n<h5>Pr\u00e4zedenzfall f\u00fcr Umwandlung in A\u00f6R gefunden<\/h5>\n<p>Der BRH empfiehlt weiter, im Gesetzestext eindeutig klarzustellen, dass die Gesellschaftsform der Infrastrukturgesellschaft nur durch Parlamentsbeschluss ge\u00e4ndert werden kann. Von einer Aktiengesellschaft r\u00e4t er allerdings kategorisch ab. Theoretisch sei es aber auch m\u00f6glich, die jetzt f\u00fcr die Gr\u00fcndung vorgesehene GmbH nachtr\u00e4glich in eine Anstalt \u00f6ffentlichen Rechts umzuwandeln: Er verweist auf das Beispiel der S\u00e4chsischen Aufbaubank.<\/p>\n<h5>BRH sieht Tochtergesellschaften skeptisch<\/h5>\n<p>Offener bleiben sollte der Gesetzestext hingegen in der Frage der Tochtergesellschaften: Der BRH erkennt daf\u00fcr keine zwingenden Gr\u00fcnde. Au\u00dfenstellen oder regionale Autobahndirektionen k\u00f6nnten dasselbe leisten, ohne den mit eigenen Gesellschaften verbundenen Mehraufwand zu verursachen (Jahresabschluss und Abschlusspr\u00fcfung, Mehrkosten f\u00fcr Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer und eventuelle Aufsichtsr\u00e4te). Auf jeden Fall gesetzlich zu unterbinden seien stille und atypische Beteiligungen. (roe)<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Erst steuerliche Aspekte kl\u00e4ren Mehr Macht f\u00fcr Parlament und Haush\u00e4lter gefordert Pr\u00e4zedenzfall f\u00fcr Umwandlung in A\u00f6R gefunden BRH sieht Tochtergesellschaften skeptisch Der Bundesrechnungshof will mit neuen Empfehlungen zur Bundesautobahngesellschaft offensichtlich durch die Hintert\u00fcr \u00d6PP g\u00e4nzlich unterbinden.<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[8],"tags":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.verkehrsbrief.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/4200"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.verkehrsbrief.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.verkehrsbrief.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.verkehrsbrief.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.verkehrsbrief.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=4200"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/www.verkehrsbrief.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/4200\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":4201,"href":"https:\/\/www.verkehrsbrief.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/4200\/revisions\/4201"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.verkehrsbrief.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=4200"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.verkehrsbrief.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=4200"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.verkehrsbrief.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=4200"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}