{"id":4198,"date":"2017-04-24T18:23:24","date_gmt":"2017-04-24T16:23:24","guid":{"rendered":"http:\/\/www.verkehrsbrief.de\/neue-vorschlage-fur-behutsame-planungsbeschleunigung"},"modified":"2017-04-24T18:23:24","modified_gmt":"2017-04-24T16:23:24","slug":"neue-vorschlage-fur-behutsame-planungsbeschleunigung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.verkehrsbrief.de\/?p=4198","title":{"rendered":"Neue Vorschl\u00e4ge f\u00fcr behutsame Planungsbeschleunigung"},"content":{"rendered":"<ul>\n<li><strong>Instandsetzung und Unterhaltung weiter fassen<\/strong><\/li>\n<li><strong>Instrument Plangenehmigung besser nutzen<\/strong><\/li>\n<li><strong>Planfeststellung selbst beschleunigen<\/strong><\/li>\n<li><strong>Vorsichtige Erfolgsprognose<\/strong><\/li>\n<li><strong>Innovationsforum Planungsbeschleunigung<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Bei rund 40 Prozent aller Br\u00fccken-Ersatzneubauten von Bundesfernstra\u00dfen lie\u00dfe sich auf ein aufwendiges beh\u00f6rdliches Genehmigungsverfahren verzichten, wenn das nationale Recht im bestehenden EU-Rahmen angepasst w\u00fcrde. F\u00fcr einen Gro\u00dfteil der verbleibenden 60 Prozent k\u00f6nnte statt des aufwendigen Planfeststellungsverfahrens eine Plangenehmigung ausreichen. <!--more-->Dieses Ziel vertritt die Wirtschaftskanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer in einem Gutachten f\u00fcr den Bauindustrieverband HDB, den Industrieverband BDI, den Baustoffverband BBS, den DB-Arbeitgeberverband Agv Move und Pro Mobilit\u00e4t, das am Montag in Berlin an Verkehrsstaatssekret\u00e4r Enak Ferlemann \u00fcbergeben wurde.<\/p>\n<h5>Instandsetzung und Unterhaltung weiter fassen<\/h5>\n<p>Ansatzpunkt ist \u00a717 des Bundesfernstra\u00dfengesetzes, wonach bei Bau oder \u00c4nderung von Bundesfernstra\u00dfen ein Planfeststellungsverfahren notwendig ist. Aus Vorsichtsgr\u00fcnden w\u00fcrden selbst 1:1-Ersatzneubauten viel zu h\u00e4ufig als \u201e\u00c4nderung\u201c interpretiert, obwohl es sich nach g\u00e4ngiger Rechtsprechung eigentlich um Unterhaltung oder Instandsetzung handeln k\u00f6nnte.<\/p>\n<p>Die Gutachter empfehlen daher eine Klarstellung in Form einer Anlage zu \u00a717 FStrG, in der diejenigen Projekte aufgelistet werden, die nach Ansicht des Gesetzgebers keine Planfeststellungsverfahren erfordern. Alternativ sei eine Generalklausel denkbar, wonach Br\u00fcckensanierungen in der Regel nicht als \u00c4nderungen gelten. Ein analoges Vorgehen sei f\u00fcr Bahnbr\u00fccken im \u00a718 des Allgemeinen Eisenbahn-Gesetzes (AG) denkbar, hob Wolf Friedrich Spieth von Freshfields hervor.<\/p>\n<p>Falls der Bund von Gesetzes\u00e4nderungen absehen m\u00f6chte, bliebe noch die M\u00f6glichkeit, entweder \u00fcber Verwaltungsrichtlinien f\u00fcr die L\u00e4nder und des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) oder \u00fcber Verwaltungsvorschriften klarzustellen, wann eine Planfeststellung nicht notwendig ist.<\/p>\n<p>Ferlemann begr\u00fc\u00dfte die Vorschl\u00e4ge des Gutachtens und k\u00fcndigte an, die Vorschl\u00e4ge f\u00fcr Anlagen zu FStrG und AEG auf den Weg zu bringen.<\/p>\n<h5>Instrument Plangenehmigung besser nutzen<\/h5>\n<p>F\u00fcr die verbleibenden F\u00e4lle schl\u00e4gt Freshfields vor, soweit wie m\u00f6glich von der Plangenehmigung anstelle der Planfeststellung Gebrauch zu machen. Bei der Plangenehmigung f\u00e4llt der zeitaufwendige Er\u00f6rterungstermin weg.<\/p>\n<p>Nach heutigem Recht ist die Plangenehmigung aber nur m\u00f6glich, wenn keine Umweltvertr\u00e4glichkeitspr\u00fcfung (UVP) notwendig ist. Die Gutachter empfehlen daher, die M\u00f6glichkeit der Plangenehmigung durch eine gesetzliche Klarstellung auch auf diese F\u00e4lle auszuweiten. Auf jeden Fall sollten die Verwaltungen Leitlinien an die Hand bekommen, damit sie nicht in vorauseilendem Gehorsam gleich eine Planfeststellung verlangen.<\/p>\n<h5>Planfeststellung selbst beschleunigen<\/h5>\n<p>Falls ein Planfeststellung unausweichlich ist, sollten laut Freshfields immer gepr\u00fcft werden, ob durch eine fr\u00fchzeitige \u00d6ffentlichkeitsbeteiligung der Konsens nicht im Vorfeld hergestellt werden kann. Dann kann die Genehmigungsbeh\u00f6rde eine sogenannte Unterbleibensentscheidung treffen. Ebenfalls jedes Mal ernsthaft gepr\u00fcft werden, ob auf den Er\u00f6rtungstermin verzichtet werden kann.<\/p>\n<p>In das FStrG sollte analog zu anderen Gesetzen die M\u00f6glichkeit aufgenommen werden, noch vor Verfahrensabschluss mit vorbereitenden Arbeiten zu beginnen, zum Beispiel Bodenuntersuchungen oder arch\u00e4ologischen Grabungen.<\/p>\n<p>Schlie\u00dflich sollte eine \u201eRedaktionsschluss\u201c f\u00fcr das Verfahrensrecht eingef\u00fchrt werden: Ver\u00e4nderungen des Verfahrensrecht sollen sich auf bereits angefangene Verfahren nicht auswirken, weil sich damit die Gesch\u00e4ftsgrundlage grundlegend ver\u00e4ndern kann und im Extremfall ein komplett neues Verfahren erfordert.<\/p>\n<h5>Vorsichtige Erfolgsprognose<\/h5>\n<p>Ferlemann zeigte sich auf Nachfrage zuversichtlich, dass das Bundesumweltministerium die jetzt vorgeschlagenen \u00c4nderungen mittragen kann, weil es nicht um Neu- und Ausbau geht. Spieth r\u00e4umte zwar ein, dass die Vorschl\u00e4ge weder mit Umweltverb\u00e4nden noch mit dem Umweltressort er\u00f6rtert worden seien; sie seien aber nach seiner Einsch\u00e4tzung mit dem bestehenden EU- und Umwelt-Rechtsrahmen vereinbar.<\/p>\n<p>Grunds\u00e4tzlich aber, das betonten sowohl Spieth als auch Ferlemann, f\u00fchre nichts an einem \u201egro\u00dfen Wurf\u201c vorbei, bei dem auch die europ\u00e4ische UVP-Richtlinie angepasst werden muss. Ferlemann sagte, auch andere L\u00e4nder s\u00e4hen sich zunehmend beim Infrastrukturbau behindert. Er lie\u00df allerdings durchblicken, dass das noch eine muntere Diskussion mit dem Umweltressort geben werde.<\/p>\n<h5>Innovationsforum Planungsbeschleunigung<\/h5>\n<p>Der Abschlussbericht des Innovationsforums Planungsbeschleunigung, der eigentlich Ende M\u00e4rz vorgelegt werden sollte, wird nun voraussichtlich Ende Mai ver\u00f6ffentlicht werden. Wie aus Teilnehmerkreisen zu h\u00f6ren ist, sollte mit der Verschiebung verhindert werden, dass die Vorschl\u00e4ge unter die R\u00e4der des Wahlkampfs in Schleswig-Holstein und NRW kommen.<\/p>\n<p>Externer Link: <a href=\"http:\/\/www.promobilitaet.de\/media\/file\/1631.Gutachten_Planungsbeschleunigung_mit_gemTitelblatt_final.pdf\">Gutachten zur Planungsbeschleunigung<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Instandsetzung und Unterhaltung weiter fassen Instrument Plangenehmigung besser nutzen Planfeststellung selbst beschleunigen Vorsichtige Erfolgsprognose Innovationsforum Planungsbeschleunigung Bei rund 40 Prozent aller Br\u00fccken-Ersatzneubauten von Bundesfernstra\u00dfen lie\u00dfe sich auf ein aufwendiges beh\u00f6rdliches Genehmigungsverfahren verzichten, wenn das nationale Recht im bestehenden EU-Rahmen angepasst w\u00fcrde. 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